Herstellung und Lieferung von Abfallsammelbehältern für dne Unstrut-Hainich-Kreis (60 l, 80 l, 120 l 240 l und 1.100 l) Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2022 LD

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Abfallsammelbehältern für dne Unstrut-Hainich-Kreis (60 l, 80 l, 120 l 240 l und 1.100 l)

Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2022 LD
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44613700 Abfallsammelbehälter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfall aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis einzuführen. Hierzu sollen bis Ende Dezember 2025 die im Landkreis anszuschließenden Grunstücke mit Sammelgefäßen für Bioaball (120-Liter-Sammelbehälter und 240-Liter-Sammelbehälter) ausgestattet werden. Es wird dabei von ingesamt 5.500 Bioabfallsammelgefäßen ausgegangen. Für die bereits eingerichteten Sammlungen von Papier/Karton/Kartonagen und Restabfall sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 Behälter (60-, 80-, 120-, 240- und 1.100-Liter Sammelbehälter) sowie Zubehör/Ersatzteile zur Ergänzung des Behälterlagers des Auftraggebers geliefert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 248 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen / Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfällen aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis neu einzuführen. Darüber hinaus führt der Auftraggeber dei Sammlung von Restabfall sowie von Papier, Pappen und Kartonagen im Unstrut-Hanich-Kreis durch. Für die Sammlung von Bioabfall ist es vorgehsen, bis Ende Dezember 2025 die im Landkreis anzuschließenden Grundstücke mit Sammelgefäßen für Bioabfall auszustatten (5.250 Stück 120-Liter-Bioabfallsammelbehälter + 250 Stück 240-Liter-Bioabfallsammelbehälter). Für die Sammlung von Restabfall und Papier, Pappen und Kartonagen sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 Behälter (150 Stück 60-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 80-Liter-Restabfallsammelbehälter; 450 Stück 120-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 240-Liter-Restabfallsammelbehälter; 150 Stück 1.100-Liter-Restabfallsammelbehälter; 1.320 Stück 240-Liter-Sammelbehälter PPK und 225 Stück 1.100-Liter Sammelbehälter PPK) zur Ergänzung des Behälterlagers des Auftraggebers sowie ggf. erforderliches Zubehör bzw. erforderliche Ersatzteile geliefert werden. Eine Kompatibilität zum vorhandenen Behälterbestand des Auftraggebers ist dabei zu gewährleisten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 030-074255
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EU 1/2022 LD
Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Abfallsammelbehältern für dne Unstrut-Hainich-Kreis (60 l, 80 l, 120 l 240 l und 1.100 l)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 248 000.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 248 073.00 EUR / höchstes Angebot: 248 073.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 99423 Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/06/2022

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