Landratsamt Sömmerda: Unterhalts- und Grundreinigung an fünf Objekten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.1033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Sömmerda: Unterhalts- und Grundreinigung an fünf Objekten
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 10,1 Tsd. Quadratmetern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhalts- und Grundreinigung an fünf Objekten des Landkreises Sömmerda mit rund 1,4 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, alternativ Eigenerklärung
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende)
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung im Vier-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.