Internet am Arbeitsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 24.35-2912-045-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internet am Arbeitsplatz
Der Leistungsgegenstand ist die Konzeption sowie die darauf basierende Herstellung der Be-triebsfähigkeit eines ReCoBS für die ThPol mit anschließender Pflege und Wartung.
Das Produktivsystem muss für den folgenden Zweck geeignet und einsatzfähig sein:
Das ReCoBS stellt potentiell jedem Bediensteten des AG an dessen IT-Arbeitsplatz im sicheren internen Netzwerk der Polizei den browserbasierten Zugriff auf das Internet zur Verfügung, und zwar auf Basis der ReCoBS-Architektur gemäß den Anforderungen des BSI.
Thüringer Landeskriminalamt, Kranichfelder Straße 1, 99097 Erfurt
siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Internet am Arbeitsplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 07. April 2022 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben,
werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.