Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettlach
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach
Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt im Ortsteil Mettlach in der Britter Straße den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte. Unter Beachtung der Raumvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes ist mit einer (BGF) von ca. 1.200 qm zu rechnen.
Die Zufahrt soll über die Britter Straße erfolgen. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze orientiert sich in Anlehnung an die LBO an der Anzahl der Gruppen. Hier sind erfahrungsgemäß mindestens 2,5 Stellplätze pro Gruppe vorzusehen. Zusätzlich sollen mindestens 10 weitere Besucherstellplätze, sowie 2 Parkplätze für Küchenpersonal vorgesehen werden. Somit ergibt sich eine erforderliche Gesamtzahl von mind. 27 Stellplätzen.
Einschließlich der Freiflächen und Stellplätze wird mit einem Gesamtgrundstück bzw. Flächenbedarf von ca. 3.500 qm gerechnet. Aufgrund des absoluten Flächenbedarfs und dem potentiellen Grundstücksangebotes wird ein zweistöckiger Kindergarten angenommen. Damit beträgt die erforderliche Baufeldfläche etwa 600 qm.
Hierfür werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-8 (1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen, 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen (im Falle II-Geschossigkeit), 7. Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, 8. Gebäudeautomation (voraussichtlich)) gem. § 53 HOAI vergeben.
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Baubeginn soll im Juli 2022 sein, die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende September 2023 vorgesehen. Die Endabrechnung der Maßnahme muss bis Ende Oktober 2023 vorliegen. Aufgrund des Zeitdrucks wird auf eine zeitnahe Realisierung wertgelegt. Daher wird derzeit auch eine modulare Bauweise (Modulbauweise) angestrebt.
Britter Straße, Ortsteil Mettlach, 66693 Mettlach
Benötigt werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 gemäß § 53 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung,
Lph 2: Vorentwurfsplanung,
Lph3: Entwurfsplanung,
Lph4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Für die genannte Maßnahme sind Informationen und Unterlagen (z.B. Lageplan des Grundstücks, grober Flächenbedarf) vorhanden, welche den Bewerbern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen verfügbar, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben. Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1.) Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach,
2.) Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9).
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag "Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Es ist zulässig, dass sich Bewerber auch um den Auftrag für Projektsteuerung (gesonderte EU-weite Ausschreibung) bewerben. Sollten Bewerber sowohl im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung) als auch für die Ausschreibung der Projektsteuerung in die Zuschlagsphase gelangen, so können sie nur für einen dieser Aufträge den Zuschlag erhalten. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bewerbern auszuschließen, wenn er den Zuschlag in dem Verfahren zur Vergabe von Projektsteuerungsleistungen erhält. Dies gilt entsprechend für alle Dritten, bei denen im Verhältnis zu dem in dem vorliegenden Verfahrens ausgewählten Bewerber Beziehungen bestehen, die gemäß § 6 Abs. 3 und 4VgV einen Interessenskonflikt begründen.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 2,7 Mio. EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 1,85 Mio. EUR netto. Die Kosten für die KG 400 betragen ca. [Betrag gelöscht] Euro netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4); Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66663
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.pav-ingenieure.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim am See
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.eph-pb.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschliesslich Elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden „Ausgeschlossen“. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
4. Bei dem unter II.1.5) genannten Gesamtwert von ca. 2,7 Mio. EUR netto handelt es sich um das derzeit geschätzte Baubudget (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276, inkl. Baunebenkosten). Auf die Kostengruppe 400 entfallen derzeit grob geschätzt rund [Betrag gelöscht] EUR netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.