ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000782

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Person des privaten Rechts (GmbH, kommunal getragen)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000782
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85110000 Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung (LAB RM 21)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Regiomed-Kliniken GmbH (Sitz der Gesellschaft)

Neustadter Straße 61

96515 Sonneberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Regiomed-Kliniken GmbH ist ein kommunaler bundeslandübergreifende Gesundheitsverbund mit Standorten in Oberfranken in den Landkreisen Coburg und Lichtenfels sowie Südthüringen in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg (stationäre Fälle: ca. 67.000; ambulante Fälle: ca. 95.000). Der Gesundheitsverbund verfügt über insgesamt 17 MVZ-Standorte. Die Regiomed-Kliniken GmbH beabsichtigt die Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung für die Regiomed-Klinik-Standorte Coburg, Hildburghausen, Lichtenfels, Neuhaus, Neustadt und Sonneberg. Im zukünftigen Labor-Versorgungskonzept soll vor allem der Standort Coburg eine zentrale Rolle im Sinne eines "Zentrallabors" einnehmen. Für alle Standorte ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten labormedizinischen Versorgung und zeitnaher Bereitstellung der Befundungs- Ergebnisse ein weiterer zentraler Aspekt im Versorgungskonzept. Im Rahmen der angestrebten Neukonzeption und Neuvergabe der kompletten labormedizinischen Versorgung der Regiomed- Klinik-Standorte (Coburg, Sonneberg, Lichtenfels, Hildburghausen, Neuhaus und Neustadt) werden neben der Erbringung der Präsenzanalytik (hier v.a. am Standort Coburg) auch die Erbringung von Spezialuntersuchungen (externes Labor/Fachlabor) oder zeitunkritischen Befundungen mit kleinerer Serienlänge im Bereich des Anbieters erwartet. Dem Anbieter obliegt das zukünftige Management (Organisation und Verwaltung) der Blutdepots an allen Regiomed-Klinik-Standorten. Dabei soll die Etablierung eines Zentraldepots in Coburg sowie die adäquate Ausgestaltung von Satelliten-Depots an den weiteren Klinik-Standorten der Regiomed-Kliniken GmbH etabliert werden. Die Bereitstellung und Organisation der POCT/BGA und Blutzuckermessungen inkl. IT-technischer Vernetzung wird ebenfalls vom Anbieter erwartet. Die erforderlichen Räumlichkeiten für die Realisierung der Präsenzanalytik werden durch die Regiomed-Kliniken GmbH für einen Mietzins über die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden für die Präsenzanalytik Mitarbeiter auf eigene Kosten während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer Personalgestellung zur Verfügung gestellt. Die Regiomed-Kliniken GmbH verfolgt das Ziel, die labormedizinische Versorgung hinsichtlich Umfang und Untersuchungsfrequenz noch stärker an der medizinischen Fallschwere des Patientenkollektivs auszurichten. Vom Anbieter wird erwartet, dass er die Beachtung aktueller fachrelevanter Leitlinien ebenso unterstützt, wie in der Zusammenarbeit mit dem Medizincontrolling der Regiomed-Kliniken GmbH einen laufenden und ergebnisorientierten Controlling-Ansatz vorstellt und umsetzt. Insbesondere die weitere Steigerung der Qualität, die Reduzierung von Betriebskosten, die kontinuierliche Überprüfung des Anforderungsverhaltens werden von der Regiomed-Kliniken GmbH in enger Kooperation mit dem Anbieter angestrebt. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf einer zeitnahen Ergebnisbereitstellung der Analytik, da diese einen entscheidenden Einfluss auf die internen Prozesse der jeweiligen Regiomed-Kliniken (u.a. Entlassentscheidung, Ausschlussdiagnostik) hat. Hinsichtlich der Vergütung der labormedizinische Versorgung und der damit einhergehenden Dienstleitungen (u.a. Probenlogistik, EVD-Infrastruktur, Beratungs- und QMLeistungen) wird seitens des Auftraggebers ein Budgetmodell auf Basis des Case-Mix (Vergütungssatz je Case Mix-Punkt) der Regiomed-Kliniken angestrebt. Der geplante Beginn des Regelbetriebs ist spätestens für den 01.01.2023 vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 25,00
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten Präsenzlabor über die Vertragslaufzeit (60 Monate) / Gewichtung: 25,00
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten Fachlabor/ Spezialuntersuchungen über die Vertragslaufzeit (60 Monate) / Gewichtung: 25,00
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten POCT/BGA über die Vertragslaufzeit (60 Monate) / Gewichtung: 25,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 152-404650
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

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