ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000782
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung
Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung (LAB RM 21)
Regiomed-Kliniken GmbH (Sitz der Gesellschaft)
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Die Regiomed-Kliniken GmbH ist ein kommunaler bundeslandübergreifende Gesundheitsverbund mit Standorten in Oberfranken in den Landkreisen Coburg und Lichtenfels sowie Südthüringen in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg (stationäre Fälle: ca. 67.000; ambulante Fälle: ca. 95.000). Der Gesundheitsverbund verfügt über insgesamt 17 MVZ-Standorte. Die Regiomed-Kliniken GmbH beabsichtigt die Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung für die Regiomed-Klinik-Standorte Coburg, Hildburghausen, Lichtenfels, Neuhaus, Neustadt und Sonneberg. Im zukünftigen Labor-Versorgungskonzept soll vor allem der Standort Coburg eine zentrale Rolle im Sinne eines "Zentrallabors" einnehmen. Für alle Standorte ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten labormedizinischen Versorgung und zeitnaher Bereitstellung der Befundungs- Ergebnisse ein weiterer zentraler Aspekt im Versorgungskonzept. Im Rahmen der angestrebten Neukonzeption und Neuvergabe der kompletten labormedizinischen Versorgung der Regiomed- Klinik-Standorte (Coburg, Sonneberg, Lichtenfels, Hildburghausen, Neuhaus und Neustadt) werden neben der Erbringung der Präsenzanalytik (hier v.a. am Standort Coburg) auch die Erbringung von Spezialuntersuchungen (externes Labor/Fachlabor) oder zeitunkritischen Befundungen mit kleinerer Serienlänge im Bereich des Anbieters erwartet. Dem Anbieter obliegt das zukünftige Management (Organisation und Verwaltung) der Blutdepots an allen Regiomed-Klinik-Standorten. Dabei soll die Etablierung eines Zentraldepots in Coburg sowie die adäquate Ausgestaltung von Satelliten-Depots an den weiteren Klinik-Standorten der Regiomed-Kliniken GmbH etabliert werden. Die Bereitstellung und Organisation der POCT/BGA und Blutzuckermessungen inkl. IT-technischer Vernetzung wird ebenfalls vom Anbieter erwartet. Die erforderlichen Räumlichkeiten für die Realisierung der Präsenzanalytik werden durch die Regiomed-Kliniken GmbH für einen Mietzins über die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden für die Präsenzanalytik Mitarbeiter auf eigene Kosten während der Vertragslaufzeit im Rahmen einer Personalgestellung zur Verfügung gestellt. Die Regiomed-Kliniken GmbH verfolgt das Ziel, die labormedizinische Versorgung hinsichtlich Umfang und Untersuchungsfrequenz noch stärker an der medizinischen Fallschwere des Patientenkollektivs auszurichten. Vom Anbieter wird erwartet, dass er die Beachtung aktueller fachrelevanter Leitlinien ebenso unterstützt, wie in der Zusammenarbeit mit dem Medizincontrolling der Regiomed-Kliniken GmbH einen laufenden und ergebnisorientierten Controlling-Ansatz vorstellt und umsetzt. Insbesondere die weitere Steigerung der Qualität, die Reduzierung von Betriebskosten, die kontinuierliche Überprüfung des Anforderungsverhaltens werden von der Regiomed-Kliniken GmbH in enger Kooperation mit dem Anbieter angestrebt. Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf einer zeitnahen Ergebnisbereitstellung der Analytik, da diese einen entscheidenden Einfluss auf die internen Prozesse der jeweiligen Regiomed-Kliniken (u.a. Entlassentscheidung, Ausschlussdiagnostik) hat. Hinsichtlich der Vergütung der labormedizinische Versorgung und der damit einhergehenden Dienstleitungen (u.a. Probenlogistik, EVD-Infrastruktur, Beratungs- und QMLeistungen) wird seitens des Auftraggebers ein Budgetmodell auf Basis des Case-Mix (Vergütungssatz je Case Mix-Punkt) der Regiomed-Kliniken angestrebt. Der geplante Beginn des Regelbetriebs ist spätestens für den 01.01.2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Neukonzeption und Neuvergabe der labormedizinischen Versorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/