Beschaffung und Inbetriebnahme von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: Sekt/E/07/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Inbetriebnahme von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur
Lieferung und Inbetriebnahme von batterieelektrischen Bussen, sowie Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Ladestation für Elektrobusse an der Endhaltestelle "Langetal"
Lieferung und Inbetriebnahme von batterieelektrischen Bussen
Jenaer Nahverkehr GmbH
Keßlerstraße 29
07745 Jena
Lieferung und Inbetriebnahme von 2 batterieelektrischen Bussen mit Steckerladung bzw. einem Pantographen zur Schnellladung
Jeweils im Lastenheft und im Leistungsverzeichnis ausgewiesen
AZ 2021 BUS 0001
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme von batterieelektrischen Bussen
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind ausschließlich digital auf der Vergabeplattform einzureichen.
Eine Abgabe des Teilnahmeantrages oder des Angebots per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen. Zur Registrierung und Freischaltung auf der Vergabeplattform muss sich zwingend der Bieter unter : [gelöscht] melden, er wird danach von der Vergabestelle zur Plattform hinzugefügt und wird automatisch per Mail informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.