Aufhebung: Bereitstellung eines flächendeck. Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Saale-Orla-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 182-474731
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Pößneck
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.poessneck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung: Bereitstellung eines flächendeck. Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Saale-Orla-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung des Verfahrens 2021/S 182-474731.
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18 Städte und Kommunen im Saale-Orla-Kreis haben das Ziel, für Haushalte leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher sollen mit TK-Unternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden. Diese Kommunen haben die Stadt Pößneck im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt. Die Stadt Pößneck (nachfolgend: "Konzessionsgeber") tritt daher vorliegend als Vergabestelle und Konzessionsgeber auf. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" und der Breitbandausbaurichtlinie des Freistaates Thüringen gestellt.
Weiße Flecken
Saale-Orla-Kreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gewerbe 1
Saale-Orla-Kreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Gewerbe 2
Saale-Orla-Kreis
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (60 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (15 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt vorliegend eine Aufhebung des Verfahrens entsprechend § 32 Abs. 1 Nr. 4 KonzVgV.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]