Beschaffung von Mobilfunkverträgen über eine Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: MDTH-Mobilfunk 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Mobilfunkverträgen über eine Rahmenvereinbarung
Der Medizinische Dienst Thüringen beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen für den Abscluss von Mobilfunkverträgen abzuschließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Medizinische Dienst Thüringen beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen für den Abschluss von Mobilfunkverträge abzuschließen.
Insgesamt werden 209 Mobilfunkverträge benötigt.
Es erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern. Der Zuschlag erfolgt jeweils auf den wirtschaftlichsten Angeboten im Verhältnis von Preis und Leistung mit Abschluss von EVB-IT-Dienstverträgen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen betragen 48 Monate.
Zeitraum: 01.09.2022 – 31.08.2026
Der Vertrag verlängert sich automatisch und einmalig um 12 Monate, sollte der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende der Blocklaufzeit schriftlich gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ziff. 1.1.1 akzeptieren der Inhalte der Anlage B11_V1 Eigenerklärung für Bewerber
Ziff. 1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.
Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one Face to the customer).
Ziff. 1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Ziff. 1.3.1 Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen mit der beigefügten Anlage "Referenzen" mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen:
- Auftraggeber, Standort, Branche des Auftraggebers,
- Projektdauer, Inbetriebnahmezeitpunkt,
- Kurzbeschreibung des Projektes,
- Konzept,
- Ansprechpartner des Auftraggebers - Name,
Firma, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III.2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine Bewerbung zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.