Ausschreibung Rahmenvereinbarung Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 71/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) zur Überlassung an die Mitarbeitenden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Neben der Auftraggeberin sind auch deren Tochtergesellschaften - die AOK PLUS Service GmbH und die Laurat GmbH - berechtigt, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Für diese Tochtergesellschaften der Auftraggeberin handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Fahrradleasing soll den Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages angeboten werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Auftraggeberin schätzt, dass während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt ca. 700 Mitarbeitende der AOK PLUS das Fahrradleasing-Angebot nutzen werden. Die Auftraggeberin geht weiter davon aus, dass ca. 27 Mitarbeitende der AOK PLUS Service GmbH und ca. 2 Mitarbeitende der Laurat GmbH - sofern diese von ihrem Abrufrecht Gebrauch machen - das Fahrradleasing-Angebot nutzen werden. Jedem Mitarbeitenden wird jeweils nur ein Fahrrad je Einzelleasing-Vertrag überlassen. Die Mengenangaben dienen ausschließlich der Orientierung und Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können. Die angegebenen Mengen können insbesondere im Zusammenhang mit der Höhe des von der Auftraggeberin als Arbeitgeberin gewährten Zuschusses zum Fahrradleasing schwanken. Grundsätzlich sieht der für die Auftraggeberin zur Anwendung kommende TV Fahrradleasing zwar vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Fahrradleasing gewährt. Die Höhe des Zuschusses kann während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jedoch variieren. Die abrufberechtigten Tochtergesellschaften der AOK PLUS werden sich voraussichtlich an der für die Mitarbeitenden der AOK PLUS geltenden Zuschussregelung orientieren. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 5.000 Fahrräder. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
2) Für den Leasinggeber - soweit einschlägig - Nachweis einer gültigen Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis vorlegen zu lassen.
3) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Anlage 11 der Vergabeunterlagen)
Darstellung des Umsatzes des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe
- des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden,
- inhaltliche Beschreibung des Auftrages,
- des Leistungszeitraumes und
- der Anzahl der bereitgestellten Fahrräder
unter Verwendung der Anlage 6 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.
Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche durch mindestens drei Referenzprojekte mit einer Laufzeit von jeweils mindestens 6 Monaten Erfahrungen mit der Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung durch Entgeltumwandlung einschließlich Service- und Versicherungsleistungen (auch durch Dritte) nachweisen können. Die jeweiligen Referenzprojekte müssen mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Umfang ist gegeben, wenn jeweils mindestens 200 Fahrräder bereitgestellt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter/Bietergemeinschaften sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o. g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die Erklärung zu den Russlandsanktionen ist bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Der Nachweis einer gültigen Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG ist - sofern einschlägig - für das Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, welches entsprechende Leistungen erbringt. Der unter Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung genannte Eignungsnachweis ist ebenfalls von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der unter Punkt III.1.3) der Bekanntmachung genannte Eignungsnachweis ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR87J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".