Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Stahlbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Stahlbauarbeiten
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" Stahlbauarbeiten
Am Hartwege 2,
99425 Weimar
VE (Vergabeeinheit)/ Los 334 Stahlbauarbeiten:
- psch BE für Belange des AN;
- psch prüffähige Planungsleistungen des AN;
- 3 Musterstücke + 3 Musterflächen;
- psch Dokumentation für BT A + B + C (baugleich/ nicht identisch):
- 70 t Stahlstützen T140+T100 für 3-geschoss. Laubengang; 108 St Stützenfußverankerung;
- 43,5 t Stahlriegel T100 + Stahllängsträger U160 inkl. Eckstöße; für Laubengangkonstr.;
- 234 St Stahl-Konsolen für den Gebäudeanschluss der Laubengangkonstruktion (Montage vorab);
- 47,4 t Stahl-Querträger T100, T140, U160 der Laubengangkonstruktion;
- 1656 St Querträger-Anschlüsse;
- 900 St Stahllaschen;
- 216 St Zugglieder;
- 120 St Anschlussklemmen für Blitzschutz;
- 6,6 t Stahlkonstruktion für Pergolakonstruktion (Stützen, Träger) + 30 St Stützenfußverankerung;
- 3 St Auskreuzungen;
- 6 St Stahl-Außentreppen EG-1.OG, integriert in Laubengangkonstr.;
- 6 St Stahl-Außentreppen 1.OG-2.OG, integriert in Laubengangkonstr.;
- 507 m² Profilrost-Bodenbelag der Laubengänge (Längsseiten);
- 750 m² Gitterrost-Bodenbelag der Laubengänge (Giebelseiten);
- 684 m² Profilrost-Dachbelag der Laubengänge;
- 255 m L-Profil 100x50 an Übergängen oder als ergänzendes Auflager;
- 36 St Stahl-Stelen als UK für Türstopper für die Laubengänge;
- 1230 m² temporärer Trittschutz;
- 825 m umlaufender Geländerholm U65 und Maschendrahtausfachung; absturzsicher;
- 84 St Felder mit Maschendrahtausfachung (gesamt ca. 260 m²);
- 6 St 1-flg. Abschlusstüren mit Maschendrahtausfachung (Zugangssperre);
- 189 t Korrosionsschutz C3-VH (Bl.87) komplett werkseitig für Stahlbauteile + Nacharbeiten;
- 12 St Korrosionsschutz C3-VH w.v. für Stahltreppenanlage;
- 222 m Korrosionsschutz C3-VH w.v. für Treppen-Blechgeländer +Handlaufhalter;
- 1080 m Korrosionsschutz C3-VH w.v. für Geländerholm + L-Profil;
- 36 St Korrosionsschutz C3-VH w.v. für Stelen;
- 138 St erhöhter Korrosionsschutz (Bl.81) für Stützenfuß im Erdreich;
- 150 m² erhöhter Korrosionsschutz w.v. für unzugängliche Bauteile
alle Angaben sind circa-Mengen
Ausführungszeiträume:
26.09.2022-02.01.2023 = Stahlkonsolen Laubengang, Arbeitszeiträume mit Unterbrechungen, nacheinander abfolgend (Bt.C - Bt.A - Bt.B);
04.01.2023-16.05.2023 Laubengangkonstruktion + Beläge + Ausfachungen, Arbeitszeiträume mit Unterbrechungen nacheinander abfolgend (Bt.C - Bt.A - Bt.B);
(netto gesamt = 152 Arbeitstage);
1) Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten sowie mit zeitlicher Überschneidung im Bauablauf zwischen den Bauteilen A-C zu rechnen, ebenso mit zeitgleichen Tätigkeiten anderer Gewerke bzw. Betriebe.
2) Vorlaufende W+M - Planung inkl. Prüflauf und Freigabe sowie vorlaufende Bestell- und Lieferfrist nach Auftragserteilung gesamt ca. 80 WT;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Stahlbauarbeiten
Ort: Jessen/ Elster
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]