Lieferung eines Saug- Spülfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: SEB L 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abwasser-nordhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Saug- Spülfahrzeuges
Lieferung eines kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges
Fahrgestell
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Str. 135
99734
Los 1: Fahrgestell
- 2-Achs LKW 4 x 2
- Radstand: 4.200 mm
- zulässiges Gesamtgewicht: 18.000 kg
- Motorleistung: mind. 316 kW (430 PS), EURO VI
- Getriebe: Nebenabtrieb, motorabhängig, mit externer Kühlanlage ausgelegt für den
Standbetrieb
Aufbau
Kläranlage Nordhausen
Hallesche Str. 135
99734 Nordhausen
- Fahrzeuggesamthöhe unbelastet: max. 3,80 m
- Fahrzeuggesamtlänge: max. 10,00 m
- zylindrischer Stahlbehälter mit gewölbten Böden
- Gesamt-Luftvolumen Behälter: ca. 8.000 Liter,
- Entleerungskolben als verstellbare Trennwand mit drei Arretierungsstufen, Verriegelung innenliegend ohne Durchgang durch den Behältermantel
- Entleerungsklappe der Schlammkammer mit hydraulischer Zentralverriegelung durch Keilverschlüssen, wartungsfrei, selbsthemmend und automatisch nachstellend, Verriegelung ohne Erzeugung eines Vakuums im Schlammbehälter
- wassergekühlte Rotations-Vakuumpumpe, Saugvermögen bei 400 mbar mind. 1.220 m³/h
- Saugschlauchablage in flachliegender Bauweise auf dem Behälterscheitel, mit mind. 14 m Saugschlauch, DN 100, Führung über Ausleger
- Hochdruck-Kolbenpumpe, Spülleistung 160 bar bei mind. 226 l/min, Antriebsleistung mind. 75 kW
- große Hochdruckschlauchhaspel für mind. 120 m Hochdruckschlauch DN 25
- kleine Hochdruckschlauchhaspel für mind. 60 m Hochdruckschlauch DN 13
- Führung von Saug- und Spülschlauch über einen Tandem-Ausleger, schwenkbar, teleskopierbar
- Arbeitsbereich rechts neben dem Fahrzeug
- fest installierte und mobile Bedienstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zahlung in Euro
Es gilt die VOL/B
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmöchtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.