Planungsleistungen für die technische Ausrüstung bezüglich DigitalPakt an 8 Schulen im Saarland
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die technische Ausrüstung bezüglich DigitalPakt an 8 Schulen im Saarland
Der Regionalverband Saarbrücken (Auftraggeber) beabsichtigt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53 HOAI nebst besonderer Leistung (Bestandsaufnahme hinsichtlich der vorhandenen Infrastruktur) bezüglich folgender Lose zu vergeben:
Los 1: Gemeinschaftsschule Katharine-Weißgerber-Schule Klarenthal (Hauptstraße 53, D-66127 Saarbrücken),
Los 2: Gemeinschaftsschule Katharine-Weißgerber-Schule Klarenthal, Außenstelle Gersweiler (Krughütter Straße 94, D-66128 Saarbrücken),
Los 3: Gemeinschaftsschule Vopeliuspark Sulzbach (Parkstraße 10, D-66280 Sulzbach),
Los 4: BBZ Sulzbach Zweigstelle (Sulzbachthalstraße 83, D-66280 Sulzbach),
Los 5: KBBZ Halberg (Kurt-Schumacher-Straße 20, D-66130 Saarbrücken),
Los 6: Günter-Wöhe-Schulen für Wirtschaft Oberstufengymnasium (Keplerstraße 7, D-66117 Saarbrücken),
Los 7: Schule in den Grasgärten FSL Saarbrücken-Altenkessel (In den Grasgärten, D-66126 Saarbrücken),
Los 8: Johann-Wolfgan-von-Goethe-Schule - FSG Heusweiler (Goethestraße 8, D-66265 Heusweiler).
Losgruppe 1: Lose 1 bis 4;
Losgruppe 2: Lose 5 bis 8
DigitalPakt an der Gemeinschaftsschule Katharine-Weißgerber-Schule Klarenthal; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66127 Saarbrücken
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 17 Klassen, 3 Teamräume und einen Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt an der Gemeinschaftsschule Katharine-Weißgerber-Schule Klarenthal, Außenstelle Gersweiler ; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66128 Saarbrücken
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 20 Klassen, 9 Teamräume sowie einen Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt an der Gemeinschaftsschule Vopeliuspark Sulzbach; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66280 Sulzbach
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 42 Klassen, 16 Teamräume sowie 2 Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt am BBZ Sulzbach Zweigstelle; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66280 Sulzbach
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 19 Klassen, einen Teamraum sowie einen Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt am KBBZ Halberg; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66130 Saarbrücken
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 33 Klassen, 12 Teamräume sowie 5 Verteiler.
Derzeit befinden sich im Klassenraum zwei Tafeln (links und rechts) mit Präsentationsfläche in der Mitte für den Beamer. Die Beamer wurden im Schuljahr 2018/2019 angeschafft. Künftig soll ein interaktives Display eine der beiden Tafeln ersetzen. Das interaktive Display soll demnach nicht als Ersatz, sondern als sinnvolle Ergänzung zur Tafel und schon vorhandenen Beamerfläche dienen. Die Kombination aus analoger Tafel, Beamer und interaktivem Display soll einen handlungs- und kompetenzorientierten Unterricht ermöglichen. Zudem ermöglicht diese Medienvielfalt einen individuellen Einsatz im Unterricht.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt am Günter-Wöhe-Schulen für Wirtschaft Oberstufengymnasium; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66117 Saarbrücken
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 26 Klassen, 16 Teamräume sowie 5 Verteiler.
Die besondere Herausforderung für die Schule besteht in der großen Spannweite im Hinblick auf die Kompetenzen im Bereich der Informatischen Bildung innerhalb der Schüler*innenschaft. Die Lernenden in der Berufsfachschule verfügen überwiegend über sehr geringe Kompetenzen im Bereich informatischer Bildung. Die Lernenden, die sich bewusst für den Fachbereich Informatik am Oberstufengymnasium und der Fachoberschule Wirtschaftsinformatik entschieden haben, verfügen hingegen bereits über eine vertiefte informatische Bildung. Alle Schüler*innen sollen eine analoge und digitale Lernumgebung an der Schule vorfinden, in der sie ihre individuellen Kompetenzen weiterentwickeln können. Die Eckpunkte des Medienkonzepts basieren auf dem 4K-Modell: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken, um den Schüler*innen bezüglich dieser Aspekte zentrale Kompetenzen zu vermitteln. Die notwendigen fachdidaktischen Konzepte unter Berücksichtigung der 4K werden in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften im Team „Medienkonzept“ gemeinsam mit den Fachkonferenzen stetig weiterentwickelt. Ausgangspunkt der Überlegung für die Entwicklung der Schule ist, dass eine Infrastruktur bestehend aus einem Breitbandanschluss, stabilem W-LAN, Projektionsmedien und Endgeräten benötigen, um zu gewährleisten, dass digitale Anwendungen integraler Bestandteil des Unterrichts werden. Als Plattform an der Schule soll OSS genutzt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt an der Schule in den Grasgärten FSL Saarbrücken-Altenkessel; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66126 Saarbrücken
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 16 Klassen, 4 Teamräume sowie einen Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
DigitalPakt an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule - FSG Heusweiler; hier Planungsleistungen für die technische Ausrüstung
D-66265 Heusweiler
Die Maßnahme umfasst die vollflächige WLAN-Ausleuchtung des Standortes sowie die Digitalisierung aller allgemeinen und fachbezogenen Unterrichtsräume. Dazu werden flächendeckend neue managebare Netzwerkkomponenten (Switche, Accesspoints) verbaut. Die Räume werden alle mit einem Whiteboard mit Interaktivbeamer sowie Hörverstehen-Lautsprechern und einem Lehrer-PC ausgestattet. Außerdem sind Dokumentenkameras für die Räume vorgesehen. Zusätzlich sind ein leistungsfähiger Server mit aktuellem Betriebssystem sowie eine USV für den Server vorgesehen. Der Umfang vorbeschriebener Maßnahme beläuft sich auf 16 Klassen, 9 Teamräume sowie einen Verteiler.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum Mindestlohn.
1.6. Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
1.7. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
1.8. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
1.9. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.8. nachweisen.
1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.12. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2012) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• Umbau oder Sanierung oder Modernisierung von strukturierter Netzwerkverkabelung in weitverzweigten Gebäuden im laufenden Betrieb;
• Alternativ zur vorherigen Anforderung: Umsetzung Digitalisierung in Schulen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen;
• ein Projekt im laufenden Betrieb;
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 für die Anlagengruppen 4 und 5;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB.
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.8. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 13.06.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VI.3.8) Die in Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit je Los stellt eine voraussichtliche Frist dar. Es gilt der in § 7 Ziffer 7.3. des Vertrages genannte verbindliche Vertragstermin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html