Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Elektroanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Elektroanlage
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" -
Elektroanlage
Am Hartwege 2 99425 Weimar
VE (Vergabeeinheit)/ Los 441 Elektroanlage:
- 3 St Hauptverteiler mit je 100 St Einbauschaltgeräten;
- 12 St Unterverteiler mit je 90 St Einbauschaltgeräten;
- 3 St Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie;
- 210 St Sicherheitsleuchten;
- 1.200 m Verlegesysteme;
- 5.400 m Installationsrohre;
- 26.000 m Kabel und Leitungen;
- 1.230 St Installationsgeräte;
- 570 St Beleuchtungskörper;
- 340 St Bohrungen in/ durch Mauerwerk/ Beton;
- 40 St Brandschotte;
- 6 St Daten -Netzwerkschrank 42HE;
- 30 St Verteilerfelder;
- 150 St Datenanschlussdose 2xRJ45;
- 5.200 m Datenkabel Duplex CAT 7;
- 480 m Glasfaserkabel 24 -Fasern;
- 1 St Notfall- und Gefahren -Reaktionssystem (NGRS) und Elektroakustische Anlage;
- 1 St IP Zentralserver mit Sprachspeicher, Überwachung und Notstromversorgung und IP-In/Out-Modul;
- 1 St IP Sprechstelle;
- 26 St IP- Notrufsprechstelle mit Taste und Notruftaste;
- 6 St IP-Hybrid-Verstärker 250W;
- 120 St Lautsprecher An- und Einbau;
- 1 psch Messung Starkstromanlage;
- 1 psch Messung Datennetz;
- 1 psch Messung ELA-Netz;
- 1 psch Dokumentation
Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten sowie mit zeitlicher Überschneidung im Bauablauf zwischen den Bauteilen A -C zu rechnen, ebenso mit zeitgleichen Tätigkeiten anderer Gewerke bzw. Betriebe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege" - Elektroanlage
Ort: Weißensee
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99631
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]