Organisationsberatung Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV 2019/123
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsberatung
Dienstleistung im Rahmen einer Organisationsberatung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Vorfeld eines ERP-Einführungsprojektes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
1. Beauftragung des Arbeitspakets 2.4 a Modellieren der Soll-Prozesse - in der Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten.
2. Beauftragung des Change Request (Erweiterung Beratungskontingent 5 Beratertage)
3. Beauftragung der Phase 5 (Begleitung der Einführung des ERP-Systems) - in der Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten.
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Frühere Vertragsänderungen:
1. Beauftragung Change Request Erweiterung Beratungsinhalte (DMS).
2. Beauftragung der Phase 4 (Begleitung ERP Ausschreibung) - in der Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten.
Aktuelle Vertragsänderungen:
1. Beauftragung des Arbeitspakets 2.4 a Modellieren der Soll-Prozesse - in der Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten.
2. Beauftragung des Change Request (Erweiterung Beratungskontingent 5 Beratertage)
3. Beauftragung der Phase 5 (Begleitung der Einführung des ERP-Systems) - in der Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten.
1. Beauftragung des Arbeitspakets 2.4 a Modellieren der Soll-Prozesse war bereits in der ursprünglichen Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten und wurde bei der Wertung der vorliegenden Angebote berücksichtigt.2. Beauftragung des Change Request (Erweiterung Beratungskontingent 5 Beratertage) in Form von Beratertagen zu den vereinbarten Konditionen des Hauptauftrages.3. Beauftragung der Phase 5 (Begleitung der Einführung des ERP-Systems) war bereits in der ursprünglichen Ausschreibung als optionaler Bestandteil enthalten und wurde bei der Wertung der vorliegenden Angebote berücksichtigt.