Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 41_WBK_04-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wartburgkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
Regelschule Wutha-Farnroda, Rotberg 33, 99848 Wutha-Farnroda
Baustelleneinrichtung
* Einholung der verkehrsrechlichen Genehmigung einschl resultierender Beschilderung
* Einholung Aufgrabungsgenehmigung
* 15 m² Baugelände beräumen
* ca. 5 t Entsorgung von Räumgut
* ca. 15 m Gittermattenzaun rück bauen und zwischenlagern
* 30 m² Oberboden abtragen
* 50 m² Geotextil liefern und einbauen
* 15 m³ Schottertragschicht einbauen einschl. Untergrundvorbereitung
* 400 m Bauzaun aufstellen einschl. Türen und Tore, vorhalten, umsetzen und räumen
* 5 St Baustromverteiler aufbauen, vorhalten, abbauen
* 3 St Wasseranschlüsse installieren, vorhalten, rück bauen
* 3 St Sanitärcontainer aufstellen, vorhalten, räumen
* 1 St Bauschild einschl. Grundkonstrukion liefern/rück bauen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können. Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Siehe III. 1.1)
Siehe III. 1.1)
Verpflichtungserklärungen des Landes Thüringen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— EVB-Tariftreue (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— EVB-ILO (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
— EVB ThürVgG (Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG);
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wartburgkreis.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wartburgkreis.de/