Robotikanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22-7116-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leibniz-hki.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Robotikanlage
Modular aufgebaute Robotik Plattform mit drei standalone-fähigen Inseln und Übergabepunkten für einen globalen Probentransport. Jede Insel soll mindestens ein Liquid-Handling-System, einen 4-Achs-Roboter auf einer linearen Achse, und ein Ablagesystem beinhalten. Das Gesamtsystem soll weiterhin umfassen: drei Inkubatoren, ein Heißsiegelgerät, ein Folienentfernungsgerät, eine Zentrifuge, drei Entdeckelungsgeräte, drei PCs, drei Referenzpositionen, zwei Pipettenwaschstationen, ein Magnetadapter, einen Etikettierer, eine Drehstation, zwei Schüttler, zwei Kühler, drei Barcodereader, zwei Roboterzellen (1 x geschlossen mit 10-fachem Luftwechsel für zwei Inseln; 1 x HEPA-Einhausung für biologische Sicherheitsstufe 2 für eine Insel oder besser), zwei Signallampen. Das System muss mit Software (Ausführung, Überwachung, Gerätesteuerung, Steuerung von Systemfunktionen, Skript-Erstellung) bereitgestellt werden, die eine IT-Umgebung mit flexiblen und offenen Schnittstellen, Datenbankkonnektivität, Online-Visualisierung und integriertem Nutzer-Management unterstützt.
Die Anlage soll hochflexibel die parallelisierte und zeitoptimierte Ausführung diverser Assays für die Wirkstoff-Identifizierung und -Charakterisierung unterstützen. Die drei Untereinheiten sollen dabei schwerpunktmäßig gegliedert sein in: 1. Compound-Management; 2. Molekularbiologie; 3. Phänotypische Assays.
Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e.V. - Hans-Knöll-Institut Adolf-Reichwein-Str. 23 07745 Jena frei Verwendungsstelle:
Neubau HKI-Biotech-Center
Hermann-Löns-Str. 68-70
07745 Jena
Gebäude/Etage/Raum: A7 / 3. OG / 3-25 (Insel 1+2) sowie 3-28 (Insel 3)
Engstes Türmaß: 93 cm
Aufzug vorhanden: ja
Die Robotik-Plattform soll die Automatisierung einer Vielfalt biologischer, biochemischer, pharmakologischer und bioanalytischer Analyseverfahren realisieren. Hauptsächlich sollen Abläufe der Hochdurchsatz-Klonierung, Nukleinsäure-Analytik und biologischen Testung (Ganzzell-Bioaktivitäten und phänotypische Analysen) ermöglicht werden. Zusätzlich sollen größere Substanzbibliotheken (bis zu 10.000 Substanzen in 96-Well-Formaten) in zugeschnittene Sub-Bibliotheken (96- und 384-Well-Format) überführt werden. Im Bereich der Bionanalytik sollen Kalibrierreihen mit hoher Präzision erstellt werden und Proben in Komplexen Matrices für diverse Analyseverfahren (LC-MS, qPCR, ddPCR) vorbereitet werden.
03TTA01
Den Vergabeunterlagen ist ein ausführliches und detailliertes Firmenangebot zwingend beizulegen, dass den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht!
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
Bei den mit + (Plus) gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle festzulegt, ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in EUR,
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Angaben zur Zuverlässigkeit,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von
anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
Ggf. geforderte Anzahlungen sind zu begründen. Sie können nur gegen Gestellung einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bankbürgschaft gewährt werden.
Gewährter Skonto ist in der Preiskalkulation bereits zu berücksichtigen; Zahlung erfolgt in 21 Tagen. Der Angebotspreis ist ein Festpreis d. h. es sind alle Nebenkosten, insbesondere Gebühren, Reisekosten und Spesen enthalten.
Im Übrigen gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtlich, damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9R8BL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.tlvwa.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.