Leasing Kraftfahrzeuge für Polizei des Saarlandes Referenznummer der Bekanntmachung: EU59/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarland.de/2428.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing Kraftfahrzeuge für Polizei des Saarlandes
Leasing von Kraftfahrzeugen für die saarländische Vollzugspolizei
Kolorierte und zivile Funkstreifenwagen Kombi
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Kolorierte (Los 1 A) und zivile Funkstreifenwagen (Los 1 B), Kombi der Mittelklasse oder der oberen Mittelklasse mit Polizeiausstattung, mit und ohne Allrad, Dieselmotor
Anzahl: 101 Stück koloriert, optional weitere 14 Stück,
25 Stück zivil, optional weitere 15 Stück.
Leasing: 3 Jahre, 25.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Zivile Fahrzeuge Kombi Kompaktklasse
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Fahrzeuge, Kombi der Kompaktklasse oder der Mittelklasse mit und ohne Polizeiausstattung, Diesel- und/oder Benzinmotor.
Anzahl: 150 Stück, optional weitere 30 Stück
Leasing: 3 Jahre, 10.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Zivile Fahrzeuge akkuelektrischer Antrieb
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
e-Fahrzeuge zivil, Limousine/Schräghecklimousine der Kompaktklasse mit akkuelektrischem Antrieb ohne Polizeiausstattung.
Anzahl: 3 Stück, optional weitere 10 Stück
Leasing: 3 Jahre, 15.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Zivile Fahrzeuge Kombi Kompakt oder Mini-Van
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Fahrzeuge, Kombi der Kompaktklasse oder als Mini-Van mit Polizeiausstattung, Diesel- und/oder Benzinmotor.
Anzahl: 7 Stück, optional weitere 5 Stück
Leasing: 3 Jahre, 15.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Aus einsatztaktischen Gründen ist eine Loslimitierung vorgesehen. Dies betrifft das Los 4 (Kombi Kompaktklasse oder Mini-Van) sowie die Lose 5 (Limousine/Schräghecklimousine der Mittelklasse oder oberen Mittelklasse) und Los 6 (SUV oder Großraum-Van).
Fahrzeugmodelle dieser Lose sollen sich sowohl von den polizeilichen Standardfahrzeugen der Lose 1 und 2 als auch untereinander unterscheiden.
Dem Bieter bleibt es unbenommen, sein Angebot auf mehrere/alle Lose zu erstrecken und gegebenenfalls unterschiedliche Fahrzeugmodelle anzubieten.
Zivile Fahrzeuge Limousine Mittelklasse u. Obere Mittelklasse
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Fahrzeuge, Limousine/Schräghecklimousine der Mittelklasse oder der oberen Mittelklasse mit Polizeiausstattung, Diesel- und/oder Benzinmotor.
Anzahl: 4 Stück, optional weitere 4 Stück
Leasing: 3 Jahre, 15.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Aus einsatztaktischen Gründen ist eine Loslimitierung vorgesehen. Dies betrifft das Los 4 (Kombi Kompaktklasse oder Mini-Van) sowie die Lose 5 (Limousine/Schräghecklimousine der Mittelklasse oder oberen Mittelklasse) und Los 6 (SUV oder Großraum-Van).
Fahrzeugmodelle dieser Lose sollen sich sowohl von den polizeilichen Standardfahrzeugen der Lose 1 und 2 als auch untereinander unterscheiden.
Dem Bieter bleibt es unbenommen, sein Angebot auf mehrere/alle Lose zu erstrecken und gegebenenfalls unterschiedliche Fahrzeugmodelle anzubieten.
Zivile Fahrzeuge als SUV oder Großraum-Van
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Fahrzeuge, der Segmente SUV oder Großraum-Van mit Polizeiausstattung, Diesel- und/oder Benzinmotor.
Anzahl: 5 Stück, optional weitere 5 Stück
Leasing: 3 Jahre, 15.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Aus einsatztaktischen Gründen ist eine Loslimitierung vorgesehen. Dies betrifft das Los 4 (Kombi Kompaktklasse oder Mini-Van) sowie die Lose 5 (Limousine/Schräghecklimousine der Mittelklasse oder oberen Mittelklasse) und Los 6 (SUV oder Großraum-Van).
Fahrzeugmodelle dieser Lose sollen sich sowohl von den polizeilichen Standardfahrzeugen der Lose 1 und 2 als auch untereinander unterscheiden.
Dem Bieter bleibt es unbenommen, sein Angebot auf mehrere/alle Lose zu erstrecken und gegebenenfalls unterschiedliche Fahrzeugmodelle anzubieten.
Zivile Kleinlieferwagen Hochdachkombi Utilities
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Kleinlieferwagen/Hochdachkombi, des Segmentes Utilities, 5-Sitzer, verglast, mit und ohne Polizeiausstattung. Verbrennervariante: Diesel oder Benziner. Als Wahlleistung ist zusätzlich auch eine Antriebsvariante mit akkuelektrischem Antrieb anzubieten.
Anzahl: 16 Stück, optional weitere 10 Stück
Leasing: 3 Jahre, 10.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Zivile Kleintransporter Kastenwagen Utilities
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Zivile Kleintransporter/Kastenwagen des Segmentes Utilities, 2-Sitzer, teil-verglast, mit und ohne Polizeiausstattung, Diesel.
Anzahl: 4 Stück, optional weitere 10 Stück
Leasing: 3 Jahre, 10.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Kolorierte Funkstreifenwa Kombi Kompaktklasse
Saarbrücken
Leasing von Fahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung und damit die Lieferung und Leistung von Kraftfahrzeugen für die Polizei des Saarlandes. Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelleasingvertrag nach Maßgabe der in Teil B 7 Vertrags- und Durchführungsbestimmungen für das Leasingverfahren niedergelegten Bedingungen abgeschlossen.
Kolorierte Funkstreifenwagen, Kombi der Kompaktklasse mit Polizeiausstattung, Dieselmotor.
Anzahl: 5 Stück, optional weitere 4 Stück
Leasing: 3 Jahre, 40.000 km pro Jahr.
Verlängerung um 6 Monate möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweisdarf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
2. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr.
Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung einer Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bewerber abzuschließen;
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre benennen und beschreiben (Referenzprojekte).
Die Referenzprojekte müssen kurz beschrieben werden und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein.
Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen gemäß dem saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) abzugeben.
Eine Nachforderung der Erklärung ist der Vergabestelle vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die genannten Erklärungen nach Nr. 1-5 des Erklärungsvordrucks zur Bietereignung auf Anforderung der Vergabestelle während der Prüfung und Wertung auch für die Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer vorzulegen.
Wird beabsichtigt,Teile der ausgeschriebenen Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben, ist anhand des Formblatts Erklärung zum Nachunternehmereinsatz zu erklären, welche Teile.
Die zur Ausführung der Leistung vorgesehenen Unterauftragnehmer sind zu benennen und Bieterangaben nach dem Mustervordruck für Eigenerklärungen des Bieters sowie eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.saarland.de/3339.htm