HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr/Wasserwehr Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-18
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr/Wasserwehr
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Lieferung der pumpentechnischen Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr/Wasserwehr;
Lieferung von 3 Stück Großpumpen auf Fahrgestell, Lieferung von 28 Schmutzwasserpumpen, 1 Stück Notstromaggregate 45 KW auf Fahrgestell, 2 Stück Notstromaggregate 35 KW auf Fahrgestell, 24 Stück Notstromaggregate 8 KW, 30 Stück Großflächen–Arbeitsleuchte & diverses Zubehör.
1. Lieferung
Pockau, DE
01 Stück Großpumpen auf Fahrgestell,
21 Schmutzwasserpumpen,
01 Stück Notstromaggregate 45 KW auf Fahrgestell,
02 Stück Notstromaggregate 35 KW auf Fahrgestell,
16 Stück Notstromaggregate 8 KW,
23 Stück Großflächen–Arbeitsleuchte &
diverses Zubehör.
Lieferung 1:
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja; Projektnummer oder -referenz: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 Abrechnungszeitraum bis 31.12.2029, Projektnummer: 5.231.6121.005
FMZ-2022-18
2. Lieferung
Pockau, DE
02 Stück Großpumpen auf Fahrgestell,
07 Schmutzwasserpumpen,
00 Stück Notstromaggregate 45 KW auf Fahrgestell,
00 Stück Notstromaggregate 35 KW auf Fahrgestell,
08 Stück Notstromaggregate 8 KW
07 Stück Großflächen–Arbeitsleuchte &
diverses Zubehör.
Lieferung 2
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja; Projektnummer oder -referenz: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2021-2027 Abrechnungszeitraum bis 31.12.2029, Projektnummer: 5.231.6121.005.
FMZ-2022-18
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung auf Grundlage der §§ 44-46 VgV. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweis der Eignung auf Grundlage der §§ 44-46 VgV. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- 2 Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
-Herstellerzertifikat DIN EN ISO 9001 - Bestätigung der Reaktionszeit im Havariefall von Pumpentechnik, HWS-Pumpen und Notstromgeneratoren mit einem Vor- Ort Service von 1,5 Stunden
-Bestätigung zur Verwendung des beigefügten Wartungsvertrages für die Wartung
-Bestätigung der Übernahme der Gewährleistungszeit von 3 Jahren für die gelieferte Ausrüstung
Die Bestätigungen sind schriftlich dem Angebot beizufügen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
-Bestätigung der Lieferung von Wartungsanleitungen / Wartungspläne
-Bestätigung der Lieferung ausführlicher Bedienungs-und Schulungsanleitungen
- Bestätigung der Durchführung von Unterweisungen entsprechend den LV – Vorbemerkungen
Die Bestätigungen sind schriftlich dem Angebot beizufügen.
Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Den Zuschlag erhält der Bieter, der für beide Lose ein Angebot abgegeben hat und dessen Gesamtangebotssumme (für beide Lose) das günstigste Angebot darstellt.
Aufgrund ggf. unterschiedlicher Finanzierungsquellen erfolgt für jedes Los ggf. eine separate Beauftragung.
Lieferlos 1
Projektnummer 5.231.6121.005 EFRE 04 finanziert. Lieferung bis 30.10.2023
Lieferlos 2
Projektnummer 5.231.6121.005 EFRE 04 finanziert Lieferung bis 30.10.2024
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, 09496 Marienberg, Am Roten Turm 1
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nur bei Beschränkten - und Öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A zugelassen.
Die Angebotsöffnungen werden im Raum MAB 2.10.2.OG stattfinden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.