HWSM an der Flöha in Olbernhau VGE 1.1.7 Gebäudeabbruch, NTV 01 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2018-173
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSM an der Flöha in Olbernhau VGE 1.1.7 Gebäudeabbruch, NTV 01
09526 Olbernhau
445 m² Fassadengerüst, 65 m³ Baugrube ausheben, 170 m³ Baugrube anfüllen, 2730 m³ Entkernung und Komplettabbruch/Handabtrag, 93 m³ Demontage Fassaden-/schornsteinverkleidung aus Asbestplatten, 4 St. Flachstahlanker GSE, 4 St. Doppelbohranker GSE, 8 St. Nadelanker FIS M12, 16 m² Winkelwandrampe ZTV-Ing, 30 m² Steinwollplatten d=14 cm, 22,5 m² Sockeldämmumg XPS-Dämmplatte d=14 cm, 9,5 m Attikaabdeckung Alu
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) FV-Reg.-Nr. 102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
HWSM an der Flöha in Olbernhau VGE 1.1.7 Gebäudeabbruch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
445 m² Fassadengerüst, 65 m³ Baugrube ausheben, 170 m³ Baugrube anfüllen, 2730 m³ Entkernung und Komplettabbruch/Handabtrag, 93 m³ Demontage Fassaden-/schornsteinverkleidung aus Asbestplatten, 4 St. Flachstahlanker GSE, 4 St. Doppelbohranker GSE, 8 St. Nadelanker FIS M12, 16 m² Winkelwandrampe ZTV-Ing, 30 m² Steinwollplatten d=14 cm, 22,5 m² Sockeldämmumg XPS-Dämmplatte d=14 cm, 9,5 m Attikaabdeckung Alu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 01:
geänderte Leistungen nach § 2 Abs 5
- Begehung der Verkehrsflächen vor Gebäuden vor Baubeginn - 1,000 psch
- Erstbegehung und Dokumentation-Beweissicherungsverfahren - 12,000 St.
- Begehung der Verkehrsflächen vor Gebäuden nach Baufertigstellung - 1,000 psch
- Schlussbegehung und Dokumentation- Beweissicherungsverfahren - 12,000 St.
Die Nachtragsleistung wurde zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1.Die geänderten Leistungen machten sich erforderlich aufgrund der Festlegung des Auftraggebers und des, mit der Beweissicherung, beauftragten Ingenieurbüros das weitere Grundstücke in die Beweissicherung aufzunehmen sind. Vor diesem Hintergrund mussten auch zusätzliche, insbesondere öffentliche Verkehrsflächen, in die Beweissicherung aufgenommen werden.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.