Lieferung von Sicherheitswerkbänke Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-63

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458325
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458325
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Sicherheitswerkbänke

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-63
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von Sicherheitswerkbänken Klasse II.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Exzellenzclusters Balance of the Microverse wird sich die

Forschungstätigkeit der Fakultät für Biowissenschaften der Friedrich-Schiller-

Universität Jena unmittelbar und zeitnah auf den Schwerpunkt Mikrobiologie

fokussieren.

Das Haus Neugasse 24 in Jena wird seit Jahrzehnten als Laborgebäude des

Instituts für Mikrobiologie genutzt. Es wurde 1883 errichtet und steht unter

Denkmalschutz. Die Arbeits- und Laborräume sind für wissenschaftliche Zwecke

sowie für Praktika und Lehre in Nutzung. Durch die Emeritierung des früheren

Lehrstuhlinhabers besteht die gegenwärtige Möglichkeit, in dem Gebäude

dringend erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten

durchzuführen. Das denkmalgeschützte Laborgebäude in Jena, Neugasse 24, soll

- mit Ausnahme der Praktikumsräume im Erdgeschoss des Westflügels -

grundhaft saniert werden.

Das 1. Obergeschoss im Westflügel soll als abgetrennter S2- Laborbereich

hergerichtet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Räume neu

aufgeteilt, erhalten teilweise andere Funktionen und eine neue, funktionelle

Laboreinrichtung. Die umzugestaltenden und auszustattenden Labore befinden

sich im Erdgeschoss und im Obergeschoss. Im Kellergeschoss soll die Spülküche,

ein biochemisches Reaktorlabor sowie Geräte- und Lagerräume eingerichtet

werden. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von Sicherheitswerkbänken Klasse II, siehe Anlage 2.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das

Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er

ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist

dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu

erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,

Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.

Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind

sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Unternehmensdarstellung

o Allgemeine Unternehmensdarstellung

o Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.

o Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftragge-ber betreuen würde)

o Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse

o Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige

o Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.

o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches.

Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ein-schließlich der Angabe der Deckungssummen

Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handel-sregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist

Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)

Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2)

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5)

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6)

Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren

gesetzlichen Verfahrens,

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen

ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere

Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten

unserem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung

krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer

Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder

wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,

eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261

des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die

von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des

Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des

Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §

108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches

(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur

Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischerAbgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem

Geschäftsverkehr) oder §§

232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des

Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder

Bietergemeinschaft sind die

Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und

Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit

Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe

Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht

des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei

den Auftraggebern einzuholen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:

Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12

Abs. 2 ThürVgG),

Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2

ThürVgG),

Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17

ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,

sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt

und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des

Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.

Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese

Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen

über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.

Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht

vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/07/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen

Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der

Vergabestelle, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus

diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen

innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2

GWB.

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im

Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an

die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein

Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o.g. Anschrift

innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist

unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.

Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur

Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022

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