Lieferung von Sicherheitswerkbänke Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-63
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sicherheitswerkbänke
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von Sicherheitswerkbänken Klasse II.
Im Rahmen des Exzellenzclusters Balance of the Microverse wird sich die
Forschungstätigkeit der Fakultät für Biowissenschaften der Friedrich-Schiller-
Universität Jena unmittelbar und zeitnah auf den Schwerpunkt Mikrobiologie
fokussieren.
Das Haus Neugasse 24 in Jena wird seit Jahrzehnten als Laborgebäude des
Instituts für Mikrobiologie genutzt. Es wurde 1883 errichtet und steht unter
Denkmalschutz. Die Arbeits- und Laborräume sind für wissenschaftliche Zwecke
sowie für Praktika und Lehre in Nutzung. Durch die Emeritierung des früheren
Lehrstuhlinhabers besteht die gegenwärtige Möglichkeit, in dem Gebäude
dringend erforderliche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten
durchzuführen. Das denkmalgeschützte Laborgebäude in Jena, Neugasse 24, soll
- mit Ausnahme der Praktikumsräume im Erdgeschoss des Westflügels -
grundhaft saniert werden.
Das 1. Obergeschoss im Westflügel soll als abgetrennter S2- Laborbereich
hergerichtet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Räume neu
aufgeteilt, erhalten teilweise andere Funktionen und eine neue, funktionelle
Laboreinrichtung. Die umzugestaltenden und auszustattenden Labore befinden
sich im Erdgeschoss und im Obergeschoss. Im Kellergeschoss soll die Spülküche,
ein biochemisches Reaktorlabor sowie Geräte- und Lagerräume eingerichtet
werden. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Aufstellung von Sicherheitswerkbänken Klasse II, siehe Anlage 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das
Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist
dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu
erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind
sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
Unternehmensdarstellung
o Allgemeine Unternehmensdarstellung
o Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
o Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftragge-ber betreuen würde)
o Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
o Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
o Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches.
Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ein-schließlich der Angabe der Deckungssummen
Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handel-sregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist
Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1)
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6)
Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens,
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen
ordnungsgemäß bezahlt werden,
- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten
unserem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung
krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261
des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des
Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §
108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischerAbgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem
Geschäftsverkehr) oder §§
232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach
vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder
Bietergemeinschaft sind die
Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.
Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und
Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit
Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe
Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht
des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei
den Auftraggebern einzuholen).
Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12
Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17
ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,
sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt
und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des
Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.
Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.
Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese
Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen
über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.
Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht
vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus
diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen
innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB.
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im
Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an
die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist
unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.