Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM) Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=458418
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen für die Beschäftigten des Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministerium (TFM)

Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B018/2022 Z 2.41
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Dazu zählen die Bediensteten von 12 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), dem Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 4.130 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.

In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaats Thüringen ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer/betriebsärztliche Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dieser muss in Thüringen gemäß der „Gemeinsamen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in den Behörden und Einrichtungen des Landes Thüringen (ThürRL-Arbeitssicherheit) sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“ sichergestellt werden.

Darüber hinaus muss die angebotene Leistung auch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzes nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082) geändert worden ist, beinhalten.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Bestellung von Betriebsärzten gemäß ThürRL-Arbeitssicherheit mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten, betriebsärztlichen Diensten oder anderen Partnern, die eine betriebsärztliche, arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten sicherstellen können. Die ThürRL-Arbeitssicherheit (Anlage 2) wird Vertragsbestandteil.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG0C Gotha
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgaben der arbeitsmedizinischen/ betriebsärztlichen Betreuung

5.1 Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung umfasst grundsätzlich alle Aufgaben, die sich aus Tz. 7.1 der ThürRL Arbeitssicherheit ergeben, insbesondere die Aufgaben gemäß § 2 Abs. 3 und Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Thüringen sowie alle Aufgaben, die sich aus der ArbMedVV für den Betriebsarzt ergeben.

5.2Die Bediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums arbeiten überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen. Davon sind einige Bedienstete im Außendienst tätig, wie z. B. Prüfdienste, Steuerfahnder, landwirtschaftliche Sachverständige und Bausachverständige. Des Weiteren müssen die Kraftfahrer (Personen- und Kurierfahrer) arbeitsmedizinisch betreut werden.

Insofern müssen für die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung der Bediensteten des Geschäftsbereiches des Thüringer Finanzministeriums insbesondere nachfolgende Leistungen erbracht werden.

5.2.1Es sind Beratungsleistungen zu erbringen wie z. B. Beratung der Dienststellenleiter oder deren Beauftragten, Beratung der Bediensteten, der Personalvertretungen etc. (siehe dazu auch Tz. 3 der Anlage 3).

5.2.2Die Bediensteten sind gemäß ArbMedVV zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (siehe Anlage 3 Tz. 1 und 2).

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten sind die „Gemeinsamen Hinweise des Thüringer Innenministeriums, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Kostenübernahme für eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) und die augenärztlichen Maßnahmen“ (Anlage 5) zu beachten.

5.2.3Die Arbeitsstätten sind zu begehen und festgestellte Mängel den jeweiligen Dienststellenleiter oder deren Beauftragten mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel mitzuteilen (siehe Anlage 3 Tz. 4).

5.2.4Es ist darauf hinzuwirken, dass sich alle Bediensteten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren, zu beraten siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.5Die Betriebsärzte müssen an den Arbeitsschutzausschusssitzungen in den einzelnen Dienststellen teilnehmen (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.6Die Betriebsärzte sollen die Dienststellen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen insbesondere die der psychischen Gefährdungen unterstützen. Bei Bedarf sollen Gefährdungsbeurteilungen in Abstimmungen mit den jeweiligen Dienststellen erstellt werden. (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.7Bedienstete mit besonderen Gefährdungen sollen geimpft und die notwendigen Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich nach dem jetzigen Kenntnisstand insbesondere um Hepatitis Impfungen für Steuerfahnder und um Zeckenimpfungen für die landwirtschaftlichen Sachverständigen der Finanzämter (siehe Anlage 3 Tz.5).

5.2.8Es ist die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen und den Fachkräften für Arbeitssicherheit zu gewährleisten (siehe Anlage 3 Tz. 3).

5.2.9Der Auftragnehmer sollte bei Gesundheitstagen mitwirken und bei Bedarf des Auftraggebers auch Leistungen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie weitere Leistungen wie Vorträge, Stellungnahmen etc. (siehe Anlage 3 Tz. 6) erbringen.

Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf. Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen.

Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen (siehe Fromblatt E - Angaben zur Eignung)

1. Erklärung zur Eignung ins Handelsregister,

Erklärung,

a) das der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern;

b) dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Handelsregisterauszug dem Angebot beizufügen (zum Datum der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate)

2. Erklärung Eintragung ins Berufsregister

a) dass der Bieter nicht zu Eintragung in das Berufsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.

b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Auszug aus dem Berufsregister beizufügen (am Datum der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate).

Hinweis: Bei Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben zu seiner Fachkunde zu machen und entsprechende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,

1. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder

2. die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.

b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen Erreichbarkeit;

c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt E -Angaben zur Eignung)

1. Eigenerklärung Gesamtumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019,2020,2021)

Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum Umsatz vorzulegen.

2. Eigenerklärung Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen

Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019,2020,2021) mit Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.

Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum Umsatz vorzulegen.

3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Erklärung,

a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.

b) dass ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.

4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zum Nachweis dieser Erklärung ist auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vorzulegen.

5. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.

Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben zu seiner Zuverlässigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

a) Angaben/Nachweis über eine vorhandene Haftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio Euro pauschal für Personenschäden/Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden) bzw. eine Verpflichtungserklärung, bei Zuschlag eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

1. Referenzen über vergleichbare Leistungen. Diese sind durch das vollständig ausgefüllte Formblatt R nachzuweisen.

AN des eingereichten Referenzauftrages können folgende Beteiligte sein:

- der Bieter,

- ein Mitglied der Bietergemeinschaft,

- ein Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.

- Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt einzureichen. Die Felder vollständig und wahrheitsgemäß anzukreuzen bzw. auszufüllen.

Der AG behält sich vor, die benannten Referenzen zu prüfen.

Mit dem Angebot sind vom Bieter Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie Referenzen und Angaben zum Umsatz vorzulegen.

2. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten insgesamt (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)

Erklärung, über die durchschnittliche jährliche Anzahl sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter - Vollzeitäquivalent- in den Jahren 2019,2020,2021)

Der Bieter hat im Angebot gemäß § 122 GWB nachfolgend genannte Angaben zu seiner Leistungsfähigkeit zu machen und entsprechende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

a) Als Betriebsärzte gemäß § 7 ArbmedVV dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die erforderliche Fachkunde kann als gegeben angesehen werden, bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,

1. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder

2. die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.

b) Angaben zu Niederlassungen nach Tz. 3 und der damit verbundenen Erreichbarkeit;

c) Angaben zu Sicherstellung erforderlicher Laborleistungen;

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLog (siehe Formblatt M - Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz).

Bieter müssen erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)

Erklärung,

a) dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und 124 GWB vorliegen: Achtung: Soweit der Bieter dieser Erklärung nicht vorbehaltslos abgeben kann, muss er auf einen gesonderten, von ihm selbst erstellten Dokument Angaben dazu machen, welche Verfehlungen err begangen hat und ob/welche Maßnahmen der Bieter zur Selbstreinigung ergrifffen hat, durch die für ihn die Zuverlässigkeit hergestellt wurde oder die ihm zuzurechnen sind. Dadurch soll dem Auftraggeber ermöglicht werden, darüber zu entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.

b) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.

c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und regelmäßig im Imland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendungsgesetz - AntG) nicht vorliegen.

Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Ausszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesmt für Justiz anfordern.

4.Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben dem jeweiligen Stand von Arbeitsmedizin und Hygiene zu entsprechen. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß der ArbMedVV müssen angewendet werden. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass vorwiegend Angebotsuntersuchungen der Augen gemäß Teil 4 Absatz 2 Nr.1 Arbmed.VV sowie die Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 Absatz 1 Nr. 3 Bst. m und g ArbmedVV(Steuerfahndung - Hepatitisschutz) und ggf. Pflichtuntersuchungen gemäß Teil 2 ArbmedVV bei Kontakt von Bediensteten mit Schimmel in Archiven vorgenommen werden müssen

Bei den in der Anlage 3 zur LB aufgeführten handelt es sich um die Leistungen die überwiegend zu erbringen sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2022
Ortszeit: 23:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/06/2022
Ortszeit: 00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifizierungsnummer im Formblatt E - Angaben zur Eingung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eingnungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessierte Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim TLF zur rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in dem Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachrpüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag der Absendung der Information durch das TLF.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022

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