Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Gotha; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2022 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0034/22-D-OV-42

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 056-147043)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Gotha; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2022 - 2027

Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0034/22-D-OV-42
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Winterdienst über 5 Saisons auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke)

Störungsbeseitigung über 5 Jahre auf Bundes- und Landesstraßen (Freie Strecke und Ortsdurchfahrten)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 056-147043

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Winterdienst) eingesetzt werden sollen;

Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für das für die Einsatzleitung vorgesehene Personal sowie von mind. 50% der vorgesehenen Kraftfahrer, die für die Ausführung des Winterdienstes benötigt werden. Die Kraftfahrer müssen mind. eine Winterdienstsaison ein mit Frontpflug und Streuautomat ausgerüstetes Winterdienstfahrzeug (zul. Gesamtgewicht über 7,5 t) geführt haben.

+

- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst), Nachweis der techn. Ausstattung des Bieters und der aU (NU) im Winterdienst zur Betreuung sämtlicher angebotener Routen (FS 30 und FS 100 ).

Der geforderte Mindeststandard der einzusetzenden Winterdiensttechnik für die Leistungserbringung ist abhängig von der vom Unternehmen angebotenen Routenplanung (insbesondere der Anzahl der angebotenen Routen) für die Leistungserbringung auf dem gegenständlichen zu betreuenden Streckennetz (freie Strecken) mittels FS 30- und FS 100-Technik unter Einhaltung der Vorgaben für die Routenplanung (siehe Vergabeunterlagen) während des täglichen Leistungserbringungszeitraums.

Pro Route ist mindestens 1 Winterdienstfahrzeug einschließlich entsprechendem Bedienpersonal vorzuhalten.

Pro Route sind die Umlaufzeiten von max. 2 Stunden (Dringlichkeitsstufe 1) bzw. max. 3 Stunden (Dringlichkeitsstufe 2) bei FS 30 und max. 4 Stunden bei FS 100 während der Leistungserbringung im täglichen Leistungserbringungszeitraum je Dringlichkeitsstufe (siehe Anforderungsniveau Freistaat Thüringen) einzuhalten.

Darüber hinaus sind ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug, ein rotierendes Schneeräumgerät, ein Schaufellader sowie ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug für Geh- und Radwege (max. 2,8 t Gesamtgewicht) nachzuweisen.

+

- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 5.400 t/WD-Saison

+

- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.700 t

+

- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 500 t

#

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die voranstehenden Anforderungen für die durch sie zu erbringenden Leistungen nachzuweisen.

#

Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften können die voranstehenden Anforderungen gemeinschaftlich durch die einzelnen Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften erbracht werden.

muss es heißen:

- Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Winterdienst) eingesetzt werden sollen;

Berufserfahrung im Winterdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für das für die Einsatzleitung vorgesehene Personal sowie von mind. 50% der vorgesehenen Kraftfahrer, die für die Ausführung des Winterdienstes benötigt werden. Die Kraftfahrer müssen mind. eine Winterdienstsaison ein mit Frontpflug und Streuautomat ausgerüstetes Winterdienstfahrzeug (zul. Gesamtgewicht über 7,5 t) geführt haben.

+

- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (Winterdienst), Nachweis der techn. Ausstattung des Bieters und der aU (NU) im Winterdienst zur Betreuung sämtlicher angebotener Routen (FS 30 und FS 100 ).

Der geforderte Mindeststandard der einzusetzenden Winterdiensttechnik für die Leistungserbringung ist abhängig von der vom Unternehmen angebotenen Routenplanung (insbesondere der Anzahl der angebotenen Routen) für die Leistungserbringung auf dem gegenständlichen zu betreuenden Streckennetz (freie Strecken) mittels FS 30- und FS 100-Technik unter Einhaltung der Vorgaben für die Routenplanung (siehe Vergabeunterlagen) während des täglichen Leistungserbringungszeitraums.

Pro Route ist mindestens 1 Winterdienstfahrzeug einschließlich entsprechendem Bedienpersonal vorzuhalten.

Pro Route sind die Umlaufzeiten von max. 2 Stunden (Dringlichkeitsstufe 1) bzw. max. 3 Stunden (Dringlichkeitsstufe 2) bei FS 30 und max. 4 Stunden bei FS 100 während der Leistungserbringung im täglichen Leistungserbringungszeitraum je Dringlichkeitsstufe (siehe Anforderungsniveau Freistaat Thüringen) einzuhalten.

Darüber hinaus sind ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug, ein rotierendes Schneeräumgerät, ein Schaufellader sowie ein zusätzliches Winterdienstfahrzeug für Geh- und Radwege (max. 7,5 t Gesamtgewicht, Abstand zwischen den Außenkanten der Bereifung max. 2,00 m) nachzuweisen. nachzuweisen.

+

- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzmenge von 5.400 t/WD-Saison

+

- Verfügbarkeitsnachweis über eine Mindeststreusalzlagerkapazität von 1.700 t

+

- Verfügbarkeitsnachweise über eine Mindestsolelagerkapazität von 500 t

#

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die voranstehenden Anforderungen für die durch sie zu erbringenden Leistungen nachzuweisen.

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Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften können die voranstehenden Anforderungen gemeinschaftlich durch die einzelnen Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften erbracht werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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