Wartung des Kleintier-MRT Referenznummer der Bekanntmachung: 091.V.22.063
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung des Kleintier-MRT
Der bestehende Wartungsvertrag für den vorhandenen Kleintier-MRT der Firma Bruker läuft aus.
Auf Grund gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (DGUV V3) sowie zur Durchführung der Wartungen zur Erhaltung des Betriebszustandes (Betriebswartung) ist erneut ein Vertrag abzuschließen, da dies in Eigenleistung nicht möglich ist.
Darüber hinaus besteht Bedarf für technischen Support seitens der Anwender im Rahmen von Forschungsprojekten.
Klinikum Lobeda
Der bestehende Wartungsvertrag für den vorhandenen Kleintier-MRT der Firma Bruker läuft aus.
Auf Grund gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (DGUV V3) sowie zur Durchführung der Wartungen zur Erhaltung des Betriebszustandes (Betriebswartung) ist erneut ein Vertrag abzuschließen, da dies in Eigenleistung nicht möglich ist.
Darüber hinaus besteht Bedarf für technischen Support seitens der Anwender im Rahmen von Forschungsprojekten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich hier um ein Forschungsgerät für Kleintiere, mit besonderer Alleinstellung. Alternative Anbieter sind aktuell nicht verfügbar oder bekannt.
Die präventive Wartung am MRT-System soll mögliche Abweichungen frühzeitig erkennen und entsprechende Justierungen wieder auf die maximale Leistung bringen so-wie kostenintensiven Folgeschäden vorbeugen. Kostenintensive und sensible Bauteile wie Refrigeration und Cryo-Platform sind Vertragsbestandteile.
Im regelmäßigen Turnus wird eine Refrigerator-Wartung ausgeführt. Es handelt sich bei dem in diesem Gerät verwendeten Kaltkopf um ein bewegliches Bauteil, welches dem Verschleiß unterliegt. Der Kaltkopf ist im supraleitenden Magneten fest verbaut. Bei der Wartung muss der Magnet geöffnet werden. Der Magnet ist eine Eigenentwicklung der Firma Bruker. Aufgrund der Bauweise des supraleitenden Magneten und damit verbundenen Spezialisierungsgrades des ausführenden Technikers, kann und muss diese Leistung nur von herstellergeschultem Personal übernommen werden. Diese Schulungen werden von Bruker nicht für Dritte durchgeführt. Nur Bruker-Techniker verfügen über die notwendigen Kenntnisse und durchlaufen die notwendigen speziellen Schulungen.
Da der Auftrag damit aus technischen Gründen nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und ein Wettbewerb nicht möglich ist, wird gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Bruker GmbH durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wartung des Kleintier-MRT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv die Angabe [Betrag gelöscht] EUR.
Das benannte Datum ist dasjenige, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten Partner zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html