Außenanlagen Forschungsneubau Universität Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: F/A/17/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-erfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen Forschungsneubau Universität Erfurt
Herrichtung der Außenanlagen mit befestigten Flächen und Bepflanzungen
Herstellung der Freianlagen nach Neubau des Forschungsneubaus
Die Freianlagen rund um den Forschungsneubau werden in zwei Abschnitten erstellt, eine Großteil des Erdbaus, die Abwasseranlagen (Rinnen und Punkteinläufe) sowie die befestigten Flächen mit Ausnahme der wassergebundene Wegedecke sollen Anfang Oktober bis Ende November 2022 (04.10. - 25.11.2022) erstellt werden.
Die restlichen Arbeiten (restlicher Erdbau, allgemeine Einbauten, die wassergebundene Wegedecke mit Einfassung als Dreizeiler, sowie sämtliche Vegetationsflächen (vegetationstechnische Bodenbearbeitung, Pflanz- und Saatflächen)) müssen im Frühjahr 2023 von Anfang März bis Ende April (06.03. - 28.04.2023) erfolgen.
Universität Erfurt, Nordhäuser Straße 63, Erfurt
- vorbereitende Bodenarbeiten wie Oberboden- und Unterbodenabtrag, Bodenausgleich und Rohplanum von ca. 2425m²
- befestigte Flächen von ca. 900 m² wie Vorplatz, umlaufende Erschließung, Abstellflächen für Fahrräder, Traufstreifen, gepflasterte Entwässerungsrinne und Entwässerungsmulde aus Schotter, inkl . Einfassungen und Frostschutz - und Tragschichten
- Grünflächen mit Wilblumenwiese von ca. 970m² und Pflanzflächen von ca. 120m² inkl. vegetationstechnischer Bodenarbeiten,
4 Baumpflanzungen mit Baumgruben und Substrat, die Lieferung und Pflanzung von Hochstämmen und Sträuchern und die anschließende Fertigstellungspflege
- Ausstattung mit 2 Sitzbänken und 41 Fahrradanlehnbügeln,
- Entwässerung mittels Entwässerungsrinnen, Fassadenrinnen und Entwässserungsmulden aus Schotter und gepflasterte Rinne mit Punkteinläufen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Registereintragungen und Vorlage eines Nachweises, falls das Angebot in die engere Wahl kommt
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Berufsgenossenschaft falls das Angebot in die engere Wahl kommt
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb
beitragspflichtig ist), einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, falls das Angebot in die engere Wahl
kommt.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden und Vorlage von drei Referenznachweisen, falls das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, Vorlage der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle verlangt vom Bestbieter im Fall der beabsichtigten
Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz vorzulegende Erklärungen und Nachweise innerhalb einer
nach Tagen bestimmten Frist gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Nachweise und
Erklärungen ist der Bieter auszuschließen.
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form, kostenlos, ohne Registrierung über
die e-Vergabe des Bundes angeboten: www.evergabe-online.de
Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren: Sie können Anfragen mit der
Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe stellen.
Es wird den Interessenten zu der Registrierung geraten. Denn nur registrierte
Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-
Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren
informiert.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs.
3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie
einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15
Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uni-erfurt.de/