Lieferung einer Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043:2014 Referenznummer der Bekanntmachung: Wal-20-dl-2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltershausen
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.waltershausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457528
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=457528
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043:2014

Referenznummer der Bekanntmachung: Wal-20-dl-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144211 Fahrzeuge mit Drehleiter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043:2014 in der jeweils gültigen Fassung

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Hauptort der Ausführung:

Stadt Waltershausen

Markt 1

99880 Waltershausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung einer Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043:2014

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 90
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/07/2022
Ende: 15/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (FLZ)

- Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit(§§10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

- Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der lLO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

- ggf. Erklärung des Bieters zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen und Erklärung der Nachunternehmen zur Zuverlässigkeit

- ggf. Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit(§§10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)

- ggf. Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

- ggf. Ergänzende Vertragsbedingungen zu§§ 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 Kontrollen ThürVgG und §18 ThürVgG Sanktionen

- Eigenerklärung zur Sanktionsverordnung EU- Russland

- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Vorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen. Für Nachunternehmer, die bereits im Angebot benannt werden, bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die genannten Eignungsnachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.

Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III.1.1

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe III.1.1

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/06/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/06/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadtverwaltung Waltershausen, Sitzungszimmer 2. OG, Borngasse 4, 99880 Waltershausen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waltershausen
Postleitzahl: 99880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.waltershausen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2022

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