Umgestaltung Clara-Zetkin-Straße Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: VVF 399&22-66
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Clara-Zetkin-Straße Erfurt
Die im Jahr 1978 in der Landeshauptstadt Erfurt umgebaute vierspurige Hauptverkehrsstraße "Clara-Zetkin-Straße" soll von einem vom motorisierten Individualverkehr dominierten Straßenraum in eine zweispurige Straße mit deutlich erhöhtem Grünanteil und deutlich mehr Aufenthaltsqualität umgebaut werden.
Mit dem Projekt "Clara-Zetkin-Straße" wird das übergeordnete Ziel verfolgt, die Lebens- und Aufenthaltsqualität der direkten Anwohner und der Bewohner der Landeshauptstadt deutlich zu erhöhen und nachhaltige und dauerhafte Grünstrukturen zu etablieren. Hierbei besteht der Anspruch an eine hohe gestalterische Qualität der vorhandenen Flächen und zukünftigen Grün- und städtebaulichen Strukturen.
Clara-Zetkin-Straße in 99099 Erfurt
Vergeben wird die Generalplanung:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§47 HOAI), Lph. 1 bis 7
- Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Lph. 1 bis 7
- Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI), Lph. 1 bis 7
Planungszeitraum ab IV. Quartal 2022, Abschluss IV. Quartal 2024.
Die Auswahlkriterien entsprechen den
Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Technische Leistungsfähigkeit 51 %,
personelle Leistungsfähigkeit 34 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8 %, Qualität 7 %. Näheres siehe
Bewerbungsbogen.
Lph. 4 - 7 jeweils optional zu beauftragen.
Die unter II.2.7 angegebene Laufzeit ist geschätzt für die Grundleistungen gem. HOAI und ist abhängig von der späteren Leistungserbringung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
- Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren,
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
- Fachumsatz netto (Ø 2019-2021): 450 T€.
- Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1,
- Angaben mit Namen, beruflicher Qualifikation und Weiterbildung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter).
- Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten drei Jahren beschäftigter Ingenieure im Bereich der geforderten Dienstleistungen,
- Nachweise der vom Bewerber erbrachten vergleichbaren Referenzen, d.h. Umgestaltungen von Straßen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen. Die Referenzen müssen für eine Wertung folgende Bedingungen erfüllen: Das Projekt (Lph. 7) wurde zwischen 2017 und 2021 abgeschlossen, der Leistungsumfang muss mindestens sein: Lph. 1 - 7, die Bruttobaukosten müssen mindestens sein: 5 Mio €.
- Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter erbrachten vergleichbaren Referenzen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie möglichst eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen. Für eine Wertung der Referenz müssen die Mindestbedingungen wie oben (Büroreferenzen) beschrieben erfüllt sein.
- Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
- Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen. Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
- Anzahl Mitarbeiter: 12 Ingenieure.
- Berufserfahrung (Ø PL & stv.PL): 7 Jahre.
- Referenznachweise, deren Lph. 7 in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurde: Zwei innerstädtische
Umbaumaßnahmen mit mindestens 4 Mio € Brutto-Bauvolumen. Der Projektleiter weist eine
innerstädtische Umbaumaßnahme nach.
- Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System (nicht notwendigerweise zertifiziert).
§ 75(2) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zu dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
(b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
(c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular "Teilnahmeantrag" (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(d) Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizufügen. Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene Teilnahmeanträge oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
(e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
(f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.3) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
- Nach § 135(2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
- Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html