Next Generation Sequenzer (NGS) Referenznummer der Bekanntmachung: 24.29-2912-096-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Next Generation Sequenzer (NGS)
Lieferung, Aufstellung, betriebsbereite Montage, Anschließen, Inbetriebnahme und Einweisung eines Next Generation Sequenzer (NGS) zur Nutzung neu entwickelter Methoden in der Molekularbiologie.
Landeskriminalamt Thüringen
Kranichfelder Str. 1
99097 Erfurt
Lieferung, Aufstellung, betriebsbereite Montage, Anschließen, Inbetriebnahme und Einweisung eines Next Generation Sequenzer (NGS).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01 Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
02 Eigenerklärung (Vordruck) zu einer Haftpflichtversicherung
01 vollständig ausgefüllte und in Textform gezeichnete Angebot
02 vollständig ausgefüllte und in Textform gezeichnete Leistungsbeschreibung
03 Eigenerklärung (Vordruck) über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
04 Eigenerklärung nach Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576
05 Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12,15,17,18 ThürVgG
06 Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
07 Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und
12 Abs. 2 ThürVgG)
08 Prospekte oder Produktdatenblätter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden nur in digitaler Form kostenlos über die e-Vergabe des
Bundes angeboten: www.evergabe-online.de
Kommunikation mit der Vergabestelle zum Verfahren:
Sie können Anfragen ausschließlich per ANA-Web in der Webanwendung der e-
Vergabe stellen. Allgemeine Fragen werden gesammelt und in einem
anonymisierten Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog von der Vergabestelle
beantwortet. Den Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie in dem Ordner
Vergabeunterlagen im ANA-Web und parallel auf der Bekanntmachungsseite des
Verfahrens der e-Vergabe in der Ausschreibung.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebotsabgabe per Post, siehe Adresse Auftraggebers oder digital über
die Webanwendung „AnA-Web“ der e-Vergabe. Angebote können Sie ausschließlich
per ANA-Web in der Webanwendung er e-Vergabe versenden. Eine postalische
Angebotsabgabe ist nicht möglich. Angebote per Briefpost sind ausgeschlossen und
werden nicht gewertet! Die zu signierenden Angebotsdokumente können mit
folgenden Zertifikaten gültig digital signiert werden:
Link Unterstützte Zertifikate der e-Vergabe: https://www.evergabe-onlineinfo
/zertifikate
Hinweis: Falls Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, informieren Sie
bitte die Vergabestelle per E-Mail (siehe oben angegebene E-Mail). So können wir Sie
bei Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen per E-Mail informieren.
Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer anonymen Nutzung selbst
verantwortlich sind, sich über Änderungen im Verfahren und in den zum Download
angebotenen Unterlagen zu informieren. Informieren Sie bitte die Vergabestelle
unter der in 1.1 angegeben E-Mailadresse der Vergabestelle, um bei Änderungen von der Vergabestelle informiert zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.