Generalplanungsleistungen für das Vorhaben iKWK Sömmerda Referenznummer der Bekanntmachung: EU-01/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-soemmerda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Vorhaben iKWK Sömmerda
Gegenstand dieser Vergabe (auf der Grundlage der Sektorenverordnung) sind alle noch erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Bau und die Inbetriebnahme einer iKWK-Anlage.
Sömmerda, DE
Die Vergabestelle ist ein Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge, dessen Alleingesellschafter die Stadt Sömmerda ist. Die Vergabestelle ist mit 51 % an der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH (nachfolgend: SEV) beteiligt. Die restlichen 49 % werden von der STEAG New Energies GmbH (nachfolgend: SNE) gehalten.
Die SNE und die SEV beabsichtigen, auf dem Gelände des Heizkraftwerks („Am Kraftwerk 3, 99610 Sömmerda“) eine BHKW-Anlage (als KWK-Projekt) zu errichten. Der elektrische Strom wird über einen eigenständigen Netzanschluss in das Mittelspannungsnetz der SEV eingespeist. Die Nutzwärme der BHKW-Anlage wird in das Fernwärmenetz der SEV eingespeist. Die BHKW-Anlage ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Weil die Vergabestelle gemeinsam mit der SNE und der SEV einen weiteren ökologischen Umbau der Fernwärme in Sömmerda anstrebt, soll die konventionelle BHKW-Anlage um ein innovatives KWK-Projekt (iKWK) am demselben Standort erweitert werden. Das weitere Projekt ist alleiniger Gegenstand dieser Vergabe. Es wird nach Maßgabe des iKWK-Zuschlags vom 20. Dezember 2021 gefördert. Die innovative Wärmeerzeugung soll im zweiten Quartal 2024 in Betrieb gehen.
Das Projekt umfasst eine innovative Wärmeerzeugung, die im Wesentlichen aus zwei Flusswasser-Wärmepumpen und einer Power-To-Heat-Einrichtung besteht.
Die Vergabestelle fungiert hier als Investor und die SEV als zukünftiger Pächter.
Der Projektumfang kann dabei wie folgt umschrieben werden:
• 1 Aufstellungsgebäude zur Unterbringung der Kompressionswärmepumpen (KWP), der Power-To-Heat-Einrichtung (PTH) sowie der zugehörigen Elektrotechnik und Nebeneinrichtungen,
• 2 Kompressionswärmepumpen zur Nutzung von Flusswasser-Wärme mit je ca. 1,25 MWth Wärmeleistung,
• 1 Power-To-Heat-Einrichtung (PTH) mit ca. 2,5 MWth Wärmeleistung,
• 1 Flusswasserwärmetauscher mit ca. 2,00 MWth Wärmeleistung,
• Neubau oder Ertüchtigung der vorhandenen Kühlwassertrasse zwischen HKW und Unstrut,
• Neubau oder Ertüchtigung des zugehörigen Ein- und Auslaufbauwerks,
• zugehöriger Rohrleitungsbau und Anlagentechnik,
• zugehörige Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen sowie Transformatoren,
• zugehörige Automatisierungstechnik und Einbindung in die vorhandene Kraftwerksleittechnik,
• optional: Neubau einer PV-Anlage mit ca. 1,3 MWp zur Erzeugung von erneuerbarem Eigenstrom für die iKWK-Anlage.
Auf die im Anhang beigefügte bisherige Planung, bestehend aus
- dem Wärmeschaltplan „Heißwasser-Wärmeschaltplan“, Zeichnung Nr. 109-10-047_F vom 31.01.2022,
- dem Entwurfsplan „Aufstellplan Neubau HW und BHKW 2+3“, Zeichnung Nr. 109-16-218 vom 18.02.2022,
wird bezüglich der Projektbeschreibung ergänzend Bezug genommen. Die bisherige Planung ist zwingende Grundlage für die weitere Planung.
Gegenstand dieser Vergabe (auf der Grundlage der Sektorenverordnung) sind auf dieser Basis alle noch erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Bau und die Inbetriebnahme der iKWK-Anlage.
Der zukünftige Auftragnehmer hat insofern als Generalplaner sämtliche Plan-, Projektierungs-, Vergabe- und Überwachungsleistungen zu erbringen, die zur vollständigen, funktions- und betriebsbereiten, wie termingerechten Herstellung des innovativen KWK-Projekts (iKWK) erforderlich sind. Materialauswahl, konstruktive Lösungen und Gestaltungen sind vom zukünftigen Auftragnehmer geschuldet.
Die Leistungspflichten des zukünftigen Auftragnehmers umfassen auf dieser Basis alle Grundleistungen der vorliegend einschlägigen Leistungsbilder der HOAI und, soweit erforderlich, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind, um das Projekt vertragsgerecht zu erstellen und in Betrieb nehmen zu können, insbesondere
• die Entwurfs- und Ausführungsplanung für das Leistungsbild Objektplanung von Ingenieurbauwerken, für die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung und die Technische Ausrüstung (mit allen einschlägigen Anlagengruppen), die thermische Bauphysik, den Schallschutz und die Raumakustik, die Bodenmechanik, den Erd- und Grundbau einschließlich der Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, die Brandschutzfachplanung in Gestalt der Anpassung und Fortschreibung des bestehenden Brandschutzkonzeptes; der zukünftige Auftragnehmer ist insofern als Generalplaner tätig;
• die Ausführung sämtlicher vorstehender und weiterer womöglich erforderlicher Ingenieur- und Architektenleistungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit mit dem Ziel, dass die späteren Instandhaltungs- und Betriebskosten das übliche Maß für Bauvorhaben der vorliegenden Art nicht überschreiten;
• die vollständige Planung der notwendigen maschinentechnischen Ausrüstung (sowohl Objekt- als auch Fachplanung), soweit diese nicht absprachegemäß von dem Errichter übernommen wird;
• die Erstellung des Leistungsbeschriebs und der sonstigen Vergabeunterlagen, die für die vollständige Realisierung und Inbetriebnahme des Projekts einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung erforderlich sind, ebenfalls die Mitwirkung an der Vergabe, insofern sind insbesondere alle in den Leistungsphasen 6 und 7 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder beschriebenen Grundleistungen zu erbringen, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind;
• eine vollumfängliche Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung sowie Objektüberwachung einschließlich der Objektbetreuung, insofern sind insbesondere alle in den Leistungsphasen 8 und 9 der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder beschriebenen Grundleistungen zu erbringen, auch besondere Leistungen, die erforderlich sind.
Für den Fall, dass die Vergabestelle von der Option „Neubau einer PV-Anlage“ Gebrauch macht, erstrecken sich die vorgenannten Leistungen (gegen Zusatzhonorar) auch auf die PV-Anlage.
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene Referenz > 1, die den in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen erhält der geeignete Bewerber 1 Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen in den Referenzprojekten 1 geprüft.
Die einzelnen Bewertungen werden hinreichend dokumentiert. Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
1. Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 (2. Rangstelle)
2. Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine einschlägige Berufshaftpflicht mit zusätzlicher hinreichender Versicherung aller General- und Fachplanungsrisiken und den nachfolgend folgenden genannten Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen. Die Mindest-Deckungssummen betragen:
für Personenschäden mindestens 3 Mio. € für jeden Einzelfall
für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 3 Mio. € für jeden Einzelfall
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Der Bewerber muss über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen und insofern geeignete Referenzen vorweisen. Zugerechnet werden dabei auch alle einschlägige Referenzen von einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers und auch einschlägige Referenzen, die Mitarbeiter des Bewerbers, eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers im Rahmen von früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder von früherer selbstständiger Arbeit erbracht haben.
Die Referenz muss eine vergleichbare Leistung beinhalten, wobei die Fertigstellung der Leistungsphase 8 der Referenz nicht vor dem 01.01.2015 erfolgt sein darf. Eine hinreichende Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen hinreichenden Rückschluss des Bieters auf die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu vergebende Leistung zulässt.
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular abgefragt.
Der Bewerber muss eine einschlägige Referenz vorweisen können. Jeder Bewerber ist jedoch aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung eine Referenz vorweisen, die den statuierten Mindestvoraussetzungen genügt.
- Dabei gilt jeweils der Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die einzelnen Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weiter verfügbaren, einschlägigen Referenzen > 1 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden.
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 an. Teilzeitkräfte sind auch hier entsprechend umzurechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).