Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10, Auf- und Ausbau, Lieferung Fahrgestell, Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 041.1:400/2022/3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmölln
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neu.schmoelln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 10, Auf- und Ausbau, Lieferung Fahrgestell, Beladung
Löschgruppenfahrzeug LF 10, Auf- und Ausbau, Lieferung Fahrgestell, Beladung
Auftragnehmer
Löschgruppenfahrzeug LF 10, Auf- und Ausbau, Lieferung Fahrgestell, Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, kann wie folgt geführt werden:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung
gemäß durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage
eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird.
2.Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden gemäß §
12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber bereits mit dem
Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen.
Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter/Erklärungen nach dem
ThürVgG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.