Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstleistungsunterstützung für die Erstellung von Konzepten für die IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften [ITe-GS] und für das eJustice-Projekt der Thüringer Justiz Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E Verg - 6/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thueringen.de/th4/olg/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstleistungsunterstützung für die Erstellung von Konzepten für die IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften [ITe-GS] und für das eJustice-Projekt der Thüringer Justiz
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Dienstleistungsunterstützung bei der Erstellung von Implementierungs- und Migrationskonzepten für die IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften [ITe-GS] sowie für das eJustice-Projekt der Thüringer Justiz.
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung als offenes Verfahren gem. § 15 I VgV die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung einer Dienstleistungsunterstützung bei der Erstellung von Implementierungs- und Migrationskonzepten für die IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften [ITe-GS] sowie für das eJustice-Projekt der Thüringer Justiz.
Angeboten werden muss die Dienstleistung für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2023 mit insgesamt 4 der Auftraggeberin zustehenden Verlängerungsoptionen für die Kalenderjahre 2024, 2025 und 2026. Nachgefragt wird die Dienstleistung im Rahmen der aus der Anlage R_3_Ergänzende_Vertragsbedingungen ersichtlichen Mindest- und Maximalabnahmemengen entsprechend der jeweiligen Vertragszeiträume. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die konkreten Arbeitsaufträge als expliziter Einzelabruf gegenüber dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin erforderlich.
Optional besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein volles Jahr (Verlängerungsoption I vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024; Verlängerungsoption II vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025) und zweimal um jeweils ein halbes Jahr (Verlängerungsoption III vom 01.01.2026 bis zum 30.06.2026; Verlängerungsoption IV vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2026) bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option(en) seitens der Auftraggeberin. Mit jeder in Anspruch genommenen Option verlängert sich der Vertrag um die vorgenannte Laufzeit.
Optional besteht für die Auftraggeberin die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein volles Jahr (Verlängerungsoption I vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024; Verlängerungsoption II vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025) und zweimal um jeweils ein halbes Jahr (Verlängerungsoption III vom 01.01.2026 bis zum 30.06.2026; Verlängerungsoption IV vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2026) bis maximal zum 31.12.2026 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option(en) seitens der Auftraggeberin. Mit jeder in Anspruch genommenen Option verlängert sich der Vertrag um die vorgenannte Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Zuständige Vergabekammer ist die Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in D-99423 Weimar.
Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. § 182 Abs. 2 und 3 GWB in Verbindung mit dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 €, soll aber den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.