Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Objekten der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerks Referenznummer der Bekanntmachung: A-008-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalkalden
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98574
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-schmalkalden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in verschiedenen Objekten der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerks
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Hochschule Schmalkalden
Blechhammer 9
98574 Schmalkalden
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen der Hochschule Schmalkalden und des Studierendenwerkes unter anderem Überwachung der Leitstelle, Schließdienste und Rundgänge auf dem Gelände der Hochschule
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Besonderen Vertragsbedingungnen maximal zweimal für jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens fünf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
Eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung,
Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen und
zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) soweit vorhanden
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine
Präqualifizierung vorliegt:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV)
- Erklärung (mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen) oder Nachweis
der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden
Mindestdeckungssummen:
- 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
- 150.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus-und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B.Bewachung) beinhalten.
- 100.000 € für Tätigkeitsschäden
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt:
Mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben:
- des Auftraggebers,
- der Objektart,
- der Auftragssumme pro Jahr in Euro,
- die erbrachten Leistungen
- des Ansprechpartners oder der Abteilung,
- der Telefonnummer und
- der Vertragslaufzeit.
gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein).
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze;
Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck),
Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck),
Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen
Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
- Leistungsübersicht Nachunternehmer (gemäß dem beigefügten Vordruck).
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck) und
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck).
Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung vor Zuschlagserteilung vorzulegen:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (gemäß dem beigefügten Vordruck).
In der Leistungsbeschreibung und der Anlage 1 der Vergabeunterlagen sind die örtlichen Gegebenheiten aufgeführt. Die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung ist auf Anfrage gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hochschule Schmalkalden
Blechhammer 9
98574 Schmalkalden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung ist in KW 21/22 2022 ab 10 Uhr möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie bei der Objektbesichtigung folgende Hinweise: Innerhalb der Gebäude der Hochschule ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Treffpunkt ist Haus G, Verladerampe, Eingang Zentralwerkstatt
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Statthafte Rechtsbehelfe sind gern.§§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem.§§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.