Aufbau zur simultanen Röntgenklein- und Weitwinkelstreuung (SWAXS) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2022-24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau zur simultanen Röntgenklein- und Weitwinkelstreuung (SWAXS)
Lieferung und Installation einer Anlage zur simultanen Röntgenklein- und Weitwinkelstreuung (SWAXS)
Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie, 07743 Jena.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt für Forschungszwecke den Kauf einer Anlage zur simultanen Röntgenklein- und Weitwinkelstreuung (SWAXS) bei variablen Temperaturen und für verschiedene Probenarten. Dazu gehören Filme, Pasten, Pulver und Lösungen / Dispersionen. Es werden sowohl Polymerbasierte Proben als auch Metalloxide, Keramiken und verschiedene Hybridmaterialien als Proben anfallen. Daher ist eine breite Auswahl an Probenhaltern und ein möglichst flexibler Aufbau nötig - zudem soll in einem möglichst breiten Temperatur-Bereich gemessen werden können.
2021 FGI 0036
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau zur simultanen Röntgenklein- und Weitwinkelstreuung (SWAXS)
Ort: Ostfildern
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99424
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei derVergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an mdie Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.