Marienhausklinikum St. Elisabeth Saarlouis VgV Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: 0170.00 VgV Architekt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarlouis
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 66740
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marienhausklinikum St. Elisabeth Saarlouis VgV Architekt
Objektplanung HOAI §34, LPH 1-9 für die Baumaßnahme:
Neubau mit Anpassung der Peripherie eines Funktionstraktes am Marienhausklinikum St. Elisabeth in Saarlouis
Marienhausklinikum St. Elisabeth Saarlouis Kapuzinerstr. 4 66740 Saarlouis
Objektplanung HOAI §34, LPH 1-9 für die Baumaßnahme:
Neubau mit Anpassung der Peripherie eines Funktionstraktes am Marienhausklinikum St. Elisabeth in Saarlouis
in mehreren Abschnitten im laufenden Betrieb.
Das Marienhausklinikum St. Elisabeth ist eine Einrichtung der Marienhaus Kliniken GmbH mit Sitz in Waldbreitbach.
Der Bauherr beabsichtigt seine Liegenschaft für die modernen Anforderungen an ein Klinikum mit einem Neubaukörper für OP- und Funktionsdiagnostik zu erweitern.
Der Neubau soll teilweise mit öffentlichen Mitteln des Landes Saarland gebaut werden, die entsprechenden Anmeldungen und Bekanntmachungen des Bauherrn sind getroffen.
Es soll ein umfassender Neubau mit rund 8.800 m² zu überplanenden Krankenhausfläche angebaut werden. Die angrenzenden Raumbereiche an den Funktionsneubau, wie die Intensiv, der Eingangsbereiche und der Zusammenlegung der Bestands- und notwendigen Technik der Neubaubereiche sind als Schnittstelle zum Altbau mit zu berücksichtigen.
Weiterhin plant der Bauherr die Parkraumsituation vor Ort als frei finanzierte Leistung anzugehen, welche vorab bauplanungsrechtlich zu bearbeiten wäre. Die Vergabe der Planungsleistungen der Parkraumlösung behält sich der Bauherr vor, zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. mit vermindertem Leistungsbild zum Zwecke einer GU-Vergabe zu beauftragen.
Folgende Eckdaten sind im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Lph 0 herausgearbeitet.
Zu schaffende Neubaunutzfläche: ca. 8.300,00 m², Flächen im Altbau, die für eine autarke funktionsfähige Lösung notwendig ist: ca. 500,00 m² mithin ca. 5,7% der Gesamtmaßnahme.
Termine:
Planung mit Abstimmung bis LP2 mit Kostenschätzung ca. Mai 2023
Beschluss des Fördermittelgebers und der Gremien des Bauherrn zur Freigabe ca. 07/ 2023 als Aufruf zur HUBAU (Teil der Planungsleistung)
Ausarbeitung HUBAU und notwendige Förderunterlagen
12/ 2023
Bauantragsstellung und Umsetzung der Planung ab 2024
Aufgrund von Unvorhersehbarem kann sich die Bauzeit verlängern.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung innerhalb einer Frist von 6 Tagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Prüfung der Eignung aufgrund der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen, insbesondere der festgelegten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungsmatrix. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (gem. Teilnahmebedingungen max. 5 Bewerber), wird die Auswahl unter mehreren gleich platzierten Bewerbern durch Los getroffen.
Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt. zunächst ist die Beauftragung der LPH 1-2 vorgesehen. Anschließend erfolgt ggfs. eine Unterteilung in mehrere Bau- und Finanzierungsabschnitte
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
§ 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB sowie
- Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
- Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der
Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister gemäß Vorgabe des EU-Staates, in dem der
Bewerber tätig ist.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und
Mindestlohnverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge (LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal erhältlich.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzügl. Referenzschreiben und Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54R7EQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.