Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 2/2022 LD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülhlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99975
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Übernahme (ggf. Nachtransport und Umladung) und ordnungsgemäße Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis anfallenden Bioabfalls
Kreisgebiet des Unstrut-Hainich-Kreises
Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 die haushaltsnahe Sammlung von Bioabfällen aus Biotonnen im Unstrut-Hainich-Kreis neu einzuführen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme (ggf. Umladung und Nachtransport) und die ordnungsgemäße Verwertung des eingesammelten Bioabfalls. Die anfallenden Bioabfälle werden im Holsystem über 120-Liter- bzw. 240-Liter-Bioabfallsammelbehälte erfasst, nach einem festen Tourenplan im 14-tägigen Rhythmus (montags bis freitags, ausnahmsweise samstags) abgeholt und zu einer vom Auftragnehmer zu benennden Übernahmestation verbracht. Die Sammlung des Bioabfalls ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen zu Übernahme, ggf. Umladung und Nachtransport sowie Verwertung des Bioabfalls zu erbringen. Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht, entsprechend den geltenden Gesetzten, Vorschriften und Verordnungen zu verwerten.
Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 31.03.2024 mit Wirkung zum 31.12.2024 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2025 und wiederum um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026, wenn er nicht bis zum 31.03.2025 durch den Auftraggeber mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters:
- zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
- zur Eintragung in ein Berufsregister;
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
weitere Nachweise:
- Formblatt Erklärung zu Bietergemeinschaften, Nachunternehmen, Leistungen / Kapazitäten Dritter (Eignungsleihe)
Eigenerklärung des Bieters:
- zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung des Bieters:
- zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
weitere Nachweise:
- Vorlage von mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren unter Benennung des Ansprechpartners, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum
Präqualifizierte Unterenhmen können die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise auch durch Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen.
Als weitere Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Leistungskonzept (Verwertungskonzept) zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wobei das Leistungskonzept, dass der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäße Leistungserbringung dient, in aussagekräftiger, nachvollziehbarer Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung darzustellen hat;
- Zertifizierung gemäß RAL-Gütezeichen Frischkompost (RAL-GZ 251 oder gleichwertig);
- Nachweise der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handeln von gemischten Siedlungsabfällen (getrennt erfasste Bioabfälle) gem. Abfallschlüssel 20 03 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und biologisch abbaubaren Abfällen gem. Abfallschlüssel 20 02 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV oder gleichwertig;
- immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen oder gleichwertig.
Sollten die vorstehend geforderten weiteren Nachweise sowie die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit eienr Frist von 5 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungserklärung nach § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - - Kontrollen und § 18 - Sanktionen;
- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmes zur Beachung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserkärungen nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.