Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 1: Objektplanung nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach HOAI §38 ff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evangelisch-obere-saar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 1: Objektplanung nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach HOAI §38 ff
1. Ausgangssituation:
Die Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar betreibt im Bestand einen 2-geschossigen Kindergarten in Güdingen. Dieser ist aus Kapazitätsgründen, um einen neuen Anbau (2-geschossig) mit weiteren Krippenräumen inkl. der erforderlichen Funktions- und Nebenräumen zu erweitern. Die Erschließung des Gebäudes soll barrierefrei gestaltet werden. Hierzu ist im Rahmen des Planungsprozesses auch zu klären, ob ein Aufzug im Gebäude auszuführen ist. Die Raumstrukturen im Bestand entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen. Daher werden lediglich kleinere Umbaumaßnahmen, insbesondere im Anschlussbereich des Neubaus erforderlich. Vor der Errichtung des Anbaus ist der Abbruch von zwei Gebäuden und das Herrichten des Baufeldes erforderlich.
2. Projektziele:
Die Kapazität von derzeit 1 Kindergartengruppe, 1 Krippengruppe und 1 altersgemischte Gruppe soll um 2 Gruppen erweitert werden. Eine Abstimmung zum erforderlichen Raumprogramm hat bereits zwischen dem Träger und dem zuständigen Ministerium stattgefunden.
3. Planungsstand:
Für die Erweiterung und den Umbau der Kindertagesstätte im Bestand liegt eine Machbarkeitsstudie mit einer Grobkostenermittlung vor. Diese werden in der zweiten Stufe des Verfahrens den Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere Planungsleistungen für das Projekt sind noch nicht erfolgt.
4. Geplanter Projektverlauf:
Die Planung der LPH 1-3 nach HOAI sollen unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens beginnen und möglichst zügig abgeschlossen werden.
5. Sonstige Angaben:
Bei dem Projekt handelt es sich um eine geförderte Baumaßnahme, für die Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Auflagen des Fördermittelgebers sind bei der Projektabwicklung zu beachten.
Evangelische KiTa Güdingen, Im Allmet 7, 66130 Saarbrücken
Die zu vergebenden Leistungen sind Objektplanungsleistungen nach HOAI §33 ff und Freianalgenleistungen nach HOAI §38 ff. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Objektplanungs- und Freianlagenleistungen bis LPH 3 nach HOAI vergeben.
Die voraussichtlichen Baukosten werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben netto):
KG 200 - KG 500: rd. 1.315.000,00 €, KG 700: rd. 285.000,00 €. Besondere Anforderungen bestehen bei dieser Baumaßnahme durch den An- und Umbau der Kindertagesstätte im laufenden Betrieb.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Dieser ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer Präsentation am 29.03.2022 zwischen 09:00h und 17:00h separat eingeladen. Hier haben sich der Projektleiter und der Bauleiter vorzustellen.
Unterlagen und Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland