Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 1: Objektplanung nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach HOAI §38 ff

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evangelisch-obere-saar.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts, Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Religiöse Gemeinschaft, Gottesdienst, Seelsorge, Kinderbetreuung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar, Saarbrücken - Anbau KiTa Güdingen / Los 1: Objektplanung nach HOAI §33 ff und Freianlagen nach HOAI §38 ff

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

1. Ausgangssituation:

Die Evangelische Kirchengemeinde Obere Saar betreibt im Bestand einen 2-geschossigen Kindergarten in Güdingen. Dieser ist aus Kapazitätsgründen, um einen neuen Anbau (2-geschossig) mit weiteren Krippenräumen inkl. der erforderlichen Funktions- und Nebenräumen zu erweitern. Die Erschließung des Gebäudes soll barrierefrei gestaltet werden. Hierzu ist im Rahmen des Planungsprozesses auch zu klären, ob ein Aufzug im Gebäude auszuführen ist. Die Raumstrukturen im Bestand entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen. Daher werden lediglich kleinere Umbaumaßnahmen, insbesondere im Anschlussbereich des Neubaus erforderlich. Vor der Errichtung des Anbaus ist der Abbruch von zwei Gebäuden und das Herrichten des Baufeldes erforderlich.

2. Projektziele:

Die Kapazität von derzeit 1 Kindergartengruppe, 1 Krippengruppe und 1 altersgemischte Gruppe soll um 2 Gruppen erweitert werden. Eine Abstimmung zum erforderlichen Raumprogramm hat bereits zwischen dem Träger und dem zuständigen Ministerium stattgefunden.

3. Planungsstand:

Für die Erweiterung und den Umbau der Kindertagesstätte im Bestand liegt eine Machbarkeitsstudie mit einer Grobkostenermittlung vor. Diese werden in der zweiten Stufe des Verfahrens den Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere Planungsleistungen für das Projekt sind noch nicht erfolgt.

4. Geplanter Projektverlauf:

Die Planung der LPH 1-3 nach HOAI sollen unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens beginnen und möglichst zügig abgeschlossen werden.

5. Sonstige Angaben:

Bei dem Projekt handelt es sich um eine geförderte Baumaßnahme, für die Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Auflagen des Fördermittelgebers sind bei der Projektabwicklung zu beachten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEC Saarland
NUTS-Code: DEC0 Saarland
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Evangelische KiTa Güdingen, Im Allmet 7, 66130 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenden Leistungen sind Objektplanungsleistungen nach HOAI §33 ff und Freianalgenleistungen nach HOAI §38 ff. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Objektplanungs- und Freianlagenleistungen bis LPH 3 nach HOAI vergeben.

Die voraussichtlichen Baukosten werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben netto):

KG 200 - KG 500: rd. 1.315.000,00 €, KG 700: rd. 285.000,00 €. Besondere Anforderungen bestehen bei dieser Baumaßnahme durch den An- und Umbau der Kindertagesstätte im laufenden Betrieb.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 013-029821
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden. Dieser ist auf der Vergabeplattform eingestellt und kann dort heruntergeladen werden. Siehe hierzu I.3). Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einer Präsentation am 29.03.2022 zwischen 09:00h und 17:00h separat eingeladen. Hier haben sich der Projektleiter und der Bauleiter vorzustellen.

Unterlagen und Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.

Auch die gesamte Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/home/home_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen:

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2022