Sanierung Erich-Mühsam-Straße 14 a - c in 07546 Gera – Planungs- und Baubetreuungsleistungen Hochbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Erich-Mühsam-Straße 14 a - c in 07546 Gera – Planungs- und Baubetreuungsleistungen Hochbau
Das 1987 errichtete Mehrfamilienhaus Erich-Mühsam-Straße 14 a-c in 07546 Gera ist Bestandteil des Denkmalensembles „Bieblacher Hang“. Es wurde als Bautyp WBS 70 errichtet.
In den Eingängen 14 b und c befindet sich auf jeder Etage eine 2-Raum-Wohnung (links) und eine 3-Raum-Wohnung (rechts) jeweils mit Küche, Bad und Balkon. Im Eingang 14 a (Dreispänner) befindet sich links eine 4-Raum-Wohnung, in der Mitte eine 1-Raum-Wohnung mit Schlafnische und rechts eine 1-Raum-Wohnung mit Schlafnische. Alle Wohnungen verfügen ebenfalls über Bad, Küche und Balkon. Das Haus ist voll unterkellert und besitzt sechs Wohngeschosse. Vor einer Neuvermietung wurden einzelne Wohnungen saniert. Um die Attraktivität der Wohnungen zu steigern, ist eine erneute Sanierung geplant.
Gera
Die Planungsleistungen für Hochbau beinhalten u. a. folgende Maßnahmen:
• Komplette Erneuerung der Dachhaut (Flachdach und Balkondächer) mit Schließen des Troges, Einbau einer Notentwässerung, Verbesserung der Drempeldämmung,
• Prüfung der Notwendigkeit einer Dämmung der Kellerdecken sowie einer Bauwerksabdichtung des Kellergeschosses,
• Fassadensanierung mit Verschluss der Fugen, Betonsanierung der Platten und Balkone mit Farbanstrich und Balkonbodenbeschichtung,
• Anbau von Außenaufzügen an alle drei Eingänge mit Eingangsbauwerk inclusive Briefkasten- und Klingelanlagen (Ausstattung der Aufzüge nach Vorgabe des Auftraggebers),
• Erneuerung der Wohnungseingangstüren (wo noch nicht erfolgt),
• Kellergeschoss: Umsetzung notwendiger Brandschutzmaßnahmen,
• Erneuerung von Fenstern (wo noch nicht erfolgt),
• Malermäßige Instandsetzung der Treppenhäuser und Keller,
• Beschichtung der Podeste im Kellergeschoss,
• Leerwohnungssanierung: alle nicht bewohnten Wohnungen sollen saniert werden, dies beinhaltet den Einbau neuer Beläge in den Wohnungen, Malerarbeiten, neue Innentüren, evtl. Grundrissänderungen (z. B. Schaffung von Abstellräumen im Flur),
• Erarbeitung des Antrages auf Baugenehmigung,
• Planung von notwendigen Brandschutzmaßnahmen,
• Prüfung der Feuerwehrzufahrt und Nachweis Rettungskonzept,
• Statische Berechnungen (falls erforderlich),
• Brandschutznachweis erstellen,
• EnEV-Nachweis erstellen – wenn notwendig,
• SiGeKo während der Bauzeit inclusive Erstellung des SiGe-Planes für alle Gewerke,
• Einholung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis,
• Bauleitung für alle Gewerke.
Weitere Hinweise:
• Die Sanierung erfolgt unter bewohnten Bedingungen.
• Coronabedingt kann es passieren, dass Arbeiten in den bewohnten Wohnungen nicht oder erst später ausgeführt werden und ggf. mehrere Bauabschnitte gebildet werden müssen.
• Leistungen der Haustechnik und der Sanierung der Elektroinstallation sowie zur Neugestaltung des Wohnumfeldes sind nicht Bestandteil der Hochbauleistungen.
Erklärungen und Unterlagen. Eignungskriterien sind dabei:
I. Gesamtjahresumsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (10 %),
II. Jahresdurchschnittlicher Umsatz des Bewerbers für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
III. Referenzen der letzten 10 Jahre (Einschlägigkeit, Anzahl), die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind (50 %),
IV. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (20 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen),
5. Nachweis über Bauvorlageberechtigung nach Thüringer Bauordnung;
6. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 Mio. EUR,
b) Sachschäden 3 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.
B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiter/ s nebst Angabe zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der letzten 10 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache,
4. Eigenerklärung zur Erstellung der Planungsunterlagen im dwg-/ dxf-Format.
Zugelassen sind alle Bewerber die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen,
wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o.
g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 5 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen,
5. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Sanierung Erich-Mühsam-Straße – Hochbau“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (EMail:
[gelöscht] , Tel.:+49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 16. Mai 2022 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Eine rechtsverbindliche Unterschrift liegt dann vor, wenn die zur Vertretung berechtigten Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter den Teilnahmeantrag und sämtliche Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl unterzeichnet haben.
Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Teilnahmeantrag ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland