Weiterentwicklung Biathlonarena "Am Grenzadler in Oberhof ; Los 38 - Tribünensitze Referenznummer der Bekanntmachung: BAO-38
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhof
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung Biathlonarena "Am Grenzadler in Oberhof ; Los 38 - Tribünensitze
Tribünensitze
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage von 2.020 Stück Tribünensitzen einschl. Unterkonstruktion und Befestigung sowie Sitzplatz- und Reihennummerierung.
Die Baumaßnahme befindet sich innerhalb einer Trinkwasserschutzzone III im Zustrombereich der Ohratalsperre.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen unterschrieben einzureichen:
- Informationsblatt Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten von Trinkwassertalsperren
- Handlungsrichtlinie f. d. Baubetrieb u. z. Verhalten bei Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben wenn das Angebot in die engere Wahl kommt folgende Nachweise / Unterlagen vorzulegen:
- Registereintragungen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben wenn das Angebot in die engere Wahl kommt folgende Nachweise / Unterlagen vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben wenn das Angebot in die engere Wahl kommt folgende Nachweise / Unterlagen vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.