Mandatar des Freistaats Thüringen für Landesbürgschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 1040-42-VV 4700/2421

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://finanzen.thueringen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=454059
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=454059
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mandatar des Freistaats Thüringen für Landesbürgschaften

Referenznummer der Bekanntmachung: 1040-42-VV 4700/2421
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen „Mandatars des Freistaats Thüringen für Landesbürgschaften“ für die Zeit ab 1. Juli 2022. Auftraggeber ist der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium (TFM).

Das TFM wird durch das Thüringer Haushaltsgesetz (derzeit § 14 Abs. 1 ThürHhG 2022) ermächtigt, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der dort genannten Zwecke zu übernehmen. Im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft übernimmt der Freistaat Thüringen Landesbürgschaften nach den Bestimmungen der „Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)“ vom 03.08.2015 (StAnz. Nr. 36/2015 S. 1490 sowie Verlängerung der Gültigkeitsdauer in StAnz. Nr. 51/2020 S. 1810). Gem. Ziffer 8 des Landesbürgschaftsprogramms beauftragt das TFM einen Mandatar, am Bürgschaftsverfahren nach dem Landesbürgschaftsprogramm mitzuwirken. Dieser soll insbesondere die Anträge auf Landesbürgschaften bearbeiten, die Landesbürgschaften verwalten, die Bürgschaftsausfälle prüfen und die daraus resultierenden Ausfallforderungen verwalten sowie den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten unterstützen.

Die Mandatartätigkeit für das Landesbürgschaftsprogramm ist der Hauptbestandteil des ausgeschriebenen Geschäftsbesorgungsvertrages. In Einzelfällen übernimmt das TFM Gewährleistungen auf Grundlage der Ermächtigungsrahmen des Thüringer Haushaltsgesetzes auch außerhalb des Landesbürgschaftsprogramms. Solche Gewährleistungen sind vom Geschäftsbesorgungsvertrag teilweise mit umfasst.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111100 Dienstleistungen der Exekutive
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
72221000 Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
79412000 Beratung im Bereich Finanzverwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Erfurt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auf die Bewerbungsbedingungen und die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Auf den Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

Es gilt Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 01/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2022

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