Marth, Gewerbegebiet, Bekanntmachung Auftragsvergabe, Los 2, Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: MA-09/2021-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohengandern
NUTS-Code: DEG06 Eichsfeld
Postleitzahl: 37318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-hanstein-rusteberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marth, Gewerbegebiet, Bekanntmachung Auftragsvergabe, Los 2, Verkehrsanlagen
Objektplanung Verkehrsanlagen für die Wiederherrichtung eines ehemaligen Landwirtschaftsstandortes zu einem Gewerbegebiet in 37318 Marth (VG Hanstein-Rusteberg)
Gemeinde Marth über VG Hanstein-Rusteberg Steingraben 49 37318 Hohengandern zuständig: VG Hanstein-Rusteberg, Bauverwaltung
Die Gemeinde Marth plant, einen ehemaligen Landwirtschafsstandort zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln.
In einem ersten und zweiten Verfahrensschritt wurde die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Bebauungsplanes beauftragt. Der F-Plan befindet sich in der 2. Phase der Behördenbeteiligung und öffentlichen Auslegung, der B- Plan in der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Auslegung. Die Vermessung wird noch beauftragt, so dass die Unterlagen mit Beauftragung der Planungsleistungen bereitgestellt werden können. Zudem liegen die Ergebnisse weiterer Gutachten etc. vor. Für das Vorhaben wurden
GRW-Fördermittel in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (Los 2) zu vergeben.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst die LP 1-2 und behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner (LP 3) oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers belaufen sich die Gesamtkosten (KG 200-700) für die Maßnahme auf ca. 2,88 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber wird weiterhin die Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Los 1) beauftragen (s. weitere Bekanntmachung). Eine Vergabe beider Lose an einen Auftragnehmer ist möglich.
Grundlage der Beauftragung sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 2 für die erste Stufe des Förderantrages bis zum 29.4.2022 abzuschließen. Anschließend:
- LP 3 (2. Stufe Förderantrag, nach positivem Bescheid Stufe I): bis 29.07.2022
- LP 4-7 (nach positivem Bescheid Stufe II): bis 2.12.2022
- Baubeginn/-Fertigstellung 1.2.2023 - IV. Quartal 2023
LPH 3-9 (stufenweise)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9URGD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer