Bundes- und Landesstraßen Region Südwest; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 07/2022 bis 12/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 152-0068/22-D-OV-45
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-170586)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zella-Mehlis
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98544
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlbv/
Abschnitt II: Gegenstand
Bundes- und Landesstraßen Region Südwest; Reinigung von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Regenrückhaltebecken 07/2022 bis 12/2024
Reinigen von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Entschlammen und Reinigen von Regenrückhaltebecken; Entsorgen der LFA-Inhalte und RRB-Ausbaumaterialien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt -Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
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- Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
Eignungsanforderungen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt -Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
+
- Angabe Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
#
Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
+
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweis durch
Rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
+
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
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Präqualifizierte Unternehmen können die Einhaltung der Eignungsanforderungen durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) mit dem Angebot nachweisen, sofern diese für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifizierungssystem verpflichtend anzugeben sind.
Sind diese nicht verpflichtend für die Zertifizierung gemäß dem Präqualifikationssystem anzugeben oder ist das Unternehmen nicht präqualifiziert ist das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt: 5.000.000,- €
Die geforderte Höhe für sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt: 1.000.000,- €
- Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
Die geforderte Höhe für Personenschäden beträgt: 5.000.000,- €
Die geforderte Höhe für sonst. Schäden (Sach- und Vermögensschäden) beträgt: 1.000.000,- €
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag der von den Industrie- und Handelskammern sowie den Auftragsberatungsstellen ausgestellten Zertifikaten im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 3 (bis zu 5) Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nachweis durch
--> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen
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- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags
Nachweis durch
--> ausgefüllter Vordruck Geräteverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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Qualifikation Sachkundenachweis des Personals nach DIN 1999-100
Nachweis durch
Teilnahme an einer Schulung zur Sachkunde für die Eigenüberwachung von Leichflüssigkeitsabscheidern
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Fachbetrieb nach § 62 WHG
Nachweis durch
zertifizierte Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz
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Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. Entsorgungsfachbetriebsverordnung 2017
Nachweis durch
Zertifizierung für die Abfallwirtschaft
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Die jeweils genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungsanforderungen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 3 (bis zu 5) Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Nachweis durch
--> Bescheinigung des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen
+
- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
+
- Angaben über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags
Nachweis durch
--> ausgefüllter Vordruck Geräteverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
+
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehme (Vordruck Verzeichnis Unterauftragnehmer/ anderer Unternehmen)
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 47 VgV
+
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
+
- Qualifikation Sachkundenachweis des Personals nach DIN 1999-100
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung zur Sachkunde für die Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
#
- Fachbetrieb nach § 62 WHG
Nachweis durch
--> zertifizierte Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz
#
- Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. Entsorgungsfachbetriebsverordnung 2017
Nachweis durch
--> Zertifizierung für die Abfallwirtschaft