Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11, NTV 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11, NTV 12
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 und 6, besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - örtliche Bauüberwachung
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV.Reg.Nr.102959052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Besondere Leistungen zu erbringen im Rahmen der beauftragten Grundleistungen nach § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Besondere Leistungen zu erbringen im Rahmen der beauftragten Grundleistungen nach § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9.
Angebotseinholung und Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, Umplanungen von Schachtanlagen der Binnenentwässerung gemäß Festlegung AG
bei den Besonderen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen zu den beauftragten Grundleistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, die zur Erfüllung des geschuldeten Werkes erforderlich sind.Diese zusätzlichen Leistungen können nur vom beauftragten AN erbracht werden. Wesentliche Gründe liegen in der fortgeschrittenen Planungstiefe der vertraglich vereinbarten Leistung, dem hohen erreichten Projektkenntnisstandes beim AN, der Einhaltung der Projektlaufzeit im Förderzeitraum, sowie der Haftung des AN für sein vertraglich geschuldetes Werk. Die Leistungen sind zu zuordnen § 132 GWB Abs.2 Nr. 2a,b und Nr. 3, Abs. 3.