Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 20 VgV 002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Schülerbeförderung auf dem Schulweg von der Wohnanschrift der Schüler zur Staatlichen Grundschule "Saarbachtal" und zurück
Gera
Beförderung von Schülern auf dem Schulweg von der Wohnanschrift der Schüler zur Staatlichen Grundschule "Saarbachtal" und zurück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr, Los 19 (Fahrten zur Grundschule "Saarbachtal" und zurück)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreseden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gera
Beförderung von Schülern auf dem Schulweg von der Wohnanschrift der Schüler zur Staatlichen Grundschule "Saarbachtal" und zurück, hier in das Ausweichobjekt Eiselstraße 110 in 07548 Gera. Durch die vorübergehende Nutzung des Ausweichobjekts fällt eine höhere Kilometerzahl an, damit wiederum verbunden sind höhere Beförderungskosten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Beförderung von Schülern auf dem Schulweg von der Wohnanschrift der Schüler zur Staatlichen Grundschule "Saarbachtal" und zurück, hier in das Ausweichobjekt Eiselstraße 110 in 07548 Gera. Durch die vorübergehende Nutzung des Ausweichobjekts fällt eine höhere Kilometerzahl an, damit wiederum verbunden sind höhere Beförderungskosten.
Unvorhersehbar sind Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel… nicht hätten vorausgesagt werden können; vgl. Ziekow/Völlink in: Kommentar Vergaberecht, 4. Auflage, GWB, § 132 Rn 53. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahr 2020 war nicht bekannt, dass die Grundschule Saarbachtal im Jahr 2022 in ein Ausweichobjekt umziehen wird.