"Ersatzbeschaffung von Netzwerkkomponenten" im Berufsbildungszentrum der HWK Erfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022/BBZ/Oelze/WLAN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Ersatzbeschaffung von Netzwerkkomponenten" im Berufsbildungszentrum der HWK Erfurt
Die Handwerkskammer Erfurt schreibt die Erneuerung des LAN-Netzes und die Erweiterung der bestehenden WLAN Infrastruktur für die sechs Gebäude am Standort des Berufsbildungszentrums Alacher Chaussee 10 in 99092 Erfurt aus. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und Montage der aktiven Netzwerktechnik. Die komplette notwendige Verkabelungsstruktur wird durch den Auftraggeber vorbereitet.
Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt
Alacher Chaussee 10
99092 Erfurt
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen AVPQ (https://www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) bzw. in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) oder Vorlage folgender Eigenerklärung (siehe Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“) mit nachstehenden Angaben:
a) die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt sind.
b) Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
c) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.
d) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
e) Angabe von Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe von Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme und Ausführungszeitraum
f) Angabe der Berufsgenossenschaft, bei der der Betrieb gegen Unfall versichert ist.
g) Angabe der Eintragung in das Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen)
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so ist die vorstehend angeführte Eigenerklärung zur Eignung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Erklärung des Versicherers, aus welcher die versicherten Risiken und die Haftungssummen ersichtlich sind.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, sind diese Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die nachstehend benannten Eigenerklärungen gemäß Thüringer
Landesvergabegesetz (ThürVgG ) werden Vertragsbestandteil:
x Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen
x Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2ThürVgG)
x Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
x Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
x Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestent-gelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
Die Formblätter sind vom Bestbieter auf Anforderung einzureichen, mit Unterschrift zu versehen und wenn gefordert zu kreuzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.