Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: GSL/01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 055-143162)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stollberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.za-sws.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet ab 2023
Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet ab 2023
Los 1 Entsorgungsgebiet Ost/Erz
Los 2 Entsorgungsgebiet Nord/Zwickau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages zweimalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin zum 01.01.2025 bis 31.12.2025 und zum 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen.
Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages zweimalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin zum 01.01.2025 bis 31.12.2025 und zum 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen widersprechen.
Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages zweimalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin zum 01.01.2025 bis 31.12.2025 und zum 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen.
Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages zweimalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin zum 01.01.2025 bis 31.12.2025 und zum 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Der Auftragnehmer kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen widersprechen.