Betriebsleistungen im Linienverkehr des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Referenznummer der Bekanntmachung: MBB_2021_03
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sülzfeld
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mbb-mgn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen im Linienverkehr des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Erbringung von Teilen von Fahrleistungen auf Linien gem. § 42 PBefG des Auftraggebers sowie von Rufbus- und Bedarfsverkehren im Landkreis Schmalkalden-Meinigen. Die Fahrleistungen ohne Ein- und Umsetzfahrten werden jährlich ca. 176.500 Fahrplankilometer betragen. Zu-, Um- und Abbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Die Leistungsvergabe ist für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2026 vorgesehen und kann optional durch den Auftraggeber bis zum 31.12.2028 verlängert werden. Wegen des Leistungsumfangs werden die Fahrleistungen in nur einem Los vergeben.
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Region Röhn
Region Röhn im westlichen Teil des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Ca. 176.500 Fahrplankilometer mit einem Midi-Bus und drei Standardlinienbussen (12 m), teilweise im Rufbus- und Bedarfsverkehr, im Kalenderjahr. Die von der Vergabestelle vorgeschlagenen Dienste sowie die Fahrzeugzahl ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anhang zu Anlage 2 des Betriebsleistungsvertrages).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Rhön
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofsheim a.d. Rhön
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ovb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt je geleistetem Fahrplankilometer. Ein- und Ausrückfahrten sowie umlaufbedingte Leerkilometer werden nicht vergütet. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Einzelheiten regelt der Entwurf des Betriebsleistungsvertrages, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus Umwelt- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten und zuverlässigen Ersatzgestellung bei Fahrer- oder Fahrzeugausfällen sind die Bieter verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme eine geeignete Abstellfläche für die für die Betriebsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge in der Nähe des Einsatzgebiets einzurichten und ab diesem Zeitpunkt zu unterhalten.
3) Nachauftragnehmer
Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist vom Auftraggeber vorab genehmigen zu lassen.
4) Sonstiges
Die Übermittlung von Bewerber- und Bieterfragen hat an die Vergabeplattform zu erfolgen. Zur Beantwortung von Fragen wird ein Fragen-Antwortenkatalog auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.02.2022, 14:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weitere Unterlagen zu verlangen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der Auftraggeber behält sich in Ansehung der Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens (insbesondere kein wirtschaftliches Ergebnis) vor, die Leistungen in Eigenregie zu erbringen, das Verfahren somit einzustellen.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLRU2J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.