Sanierung Gradierwerk Bad Salzungen — VE 14 Bauelemente
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.solewelt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gradierwerk Bad Salzungen — VE 14 Bauelemente
-Herstellung und Montage von Fensterelementen aus Lärche mit Dünnschichtlasur
-Einfachverglasung, Ornamentfloat, Drahtornament oder Ornament- ESG
-Verglasungen verleistet
-Profilabmessungen denkmalgerecht
-Gradierwerk und Brunnenhaus West 95 Elemente
-Gradierwerk und Brunnenhaus Ost: 68 Elemente
Bad Salzungen
-Herstellung und Montage von Fensterelementen aus Lärche mit Dünnschichtlasur
-Einfachverglasung, Ornamentfloat, Drahtornament oder Ornament- ESG
-Verglasungen verleistet
-Profilabmessungen denkmalgerecht
-Gradierwerk und Brunnenhaus West 95 Elemente
-Gradierwerk und Brunnenhaus Ost: 68 Elemente
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Gradierwerk Bad Salzungen — VE 14 Bauelemente
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der
Verstoßinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]