Neubau CEEC Jena II und AWZ; Los 35 Tischlerarbeiten 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-36-div-L-O-35
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau CEEC Jena II und AWZ; Los 35 Tischlerarbeiten 2
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines "CAMPUS
CHEMIE " bestehend aus:
- Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II (Center for Energy and Environmental Chemistry Jena)
- Neubau Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Lieferung und Montage von Teeküchen, einer Empfangstheke und diverser Schrankwände.
Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II und Neubau Anwendungszentrum (AWZ) CEEC Lessingstraße 12-14 07743 Jena
Lieferung und Montage von Möbeln wie folgt:
4 St. Teeküchen, ca. BxH 3,60 x 2,20 m, Holzwerkstoffplatte HPL- beschichtet, inkl. Spüle, Kühlschrank, Geschirrspüler und Mikrowellengerät;
1 St. Theke, ca. LxBxH 5,00 x 0,75 x 1,20 m, Holzwerkstoffplatte und MDF HPL- beschichtet;
2 St. Garderobenschrankanlagen, ca. BxH 3,42 x 2,26 m, Holzwerkstoffplatte HPL- beschichtet, inkl. Kleiderstange;
2 St. Schrankwand f. Stuhllager und integrierte Teeküche, BxH 5,10 x 3,75 m, Holzwerkstoffplatte HPL- beschichtet, inkl. Spüle und Kühlschrank;
2 St. Schrankwand f. Stuhllager und integrierte Teeküche, BxH 5,25 x 3,75 m, Holzwerkstoffplatte HPL- beschichtet, inkl. Spüle, Kühlschrank und Mikrowellengerät;
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Der Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auf Verlangen der Vergabestelle für die vorgesehenen Nachunternehmen einzureichen, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen auf Verlangen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter hat folgende Erklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
bei geplantem Einsatz von NUN:
- Erklärung nach §12 ; §15; § 17 und § 18 ThürVgG
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Nachweise gemäß § 6a EU Abs. 3 auf Verlangen der Vergabestelle zu erbringen:
- aktuell gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio für Personen-, Sach-und Vermögensschäden)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen " oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen auf Verlangen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dez. 4, Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistung
Nollendorfer Str. 26, 07743 Jena
Raum Z105
Da ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind, ist eine Bieterbeteiligung nicht vorgesehen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebenen Vergabeplattform zustellen.
7. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß VgV §20 (3) 1 spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVRUK6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.