Weisbachsches Haus Plauen - Forum für Textil und Spitze/ Los 10 - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 06/65/04/22/1-10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.plauen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weisbachsches Haus Plauen - Forum für Textil und Spitze/ Los 10 - Estricharbeiten
Los 10 - Estricharbeiten
Weisbachsches Haus, Bleichstr. 1, 08527 Plauen
ESTRICHARBEITEN innen:
- Abdichtung Bodenplatte Polymerbitumenbahn 685m2
- Grunddämmung Fußboden EPS 035 DEO 40mm 465m2
- Trittschalldämmung EPS 040 DES sg20-2 660m2
- Trittschalldämmung EPS 040 DES sg40-2 295m2
- Ausgleichschüttung Perlite mD=30mm 515m2
- Heiz-Zementestrich F5 Bauart B D 85mm 505m2
- Calciumsulfatestrich F5 Bauart B D 65mm 295m2
- Dokumentation, ca. 1 psch
EFRE 100320105
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Verpflichtung d. Eintragung im Handelsregister/ Handwerksrolle / Industrie- und Handelskammer / Gewerbeanmeldung.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins
Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden, einsehbar unter:
https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
— Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
— Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum,
— Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Plauen, Vergabestelle - Zimmer 218, Unterer Graben 1, 08523 Plauen
Die Submission ist nicht öffentlich ( § 14 EU Abs. 1 VOB/A). Gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.