Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Grundschulen in Saalfeld/Saale Referenznummer der Bekanntmachung: EU_14/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saalfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Grundschulen in Saalfeld/Saale
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung von drei staatlichen Grundschulen in Saalfeld/Saale und im Ortsteil Dittrichshütte entsprechend der "Besonderen Vertragsbedingungen Reinigungsleistungen" (siehe Vergabeunterlagen):
Los 01 Grundschule "Caspar Aquila", Saalfeld/Saale
Los 02 Grundschule "Marco Polo", Saalfeld/Saale
Los 03 Grundschule "Grundschule Dittrichshütte", Saalfeld/Saale
Die Fensterreinigung ist nicht mit eingeschlossen und wurde separat ausgeschrieben.
Unterhalts- und Grundreinigung in der staatl. Grundschule "Caspar Aquila" in Saalfeld/Saale
BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale, Aquilastraße 3
Los 1 umfasst die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung der staatlichen Grundschule "Caspar Aquila".
Dieser Auftrag kann jeweils für ein Jahr verlängert werden, maximal bis zum 31.07.2027.
Unterhalts- und Grundreinigung in der Staatl. Grundschule "Marco Polo" in Saalfeld/Saale
BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale, Reinhardtstraße 24
Los 2 umfasst die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung der staatlichen Grundschule "Marco Polo".
Dieser Auftrag kann jeweils für ein Jahr verlängert werden, maximal bis zum 31.07.2027.
Unterhalts- und Grundreinigung in der Staatl. Grundschule OT Dittrichshütte, Saalfeld/Saale
BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale, Oberwirbacher Weg 1
Los 3 umfasst die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung der staatlichen Grundschule Dittrichshütte.
Dieser Auftrag kann jeweils für ein Jahr verlängert werden, maximal bis zum 31.07.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Vorlage der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin und der versichernden Institution zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber/die Bewerberin und die versichernde Institution sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen);
b) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren).
Die Mindestdeckungssumme beträgt:
- 5 Million € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden
- 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.)
- 100.000 € bei Bearbeitungsschäden
(siehe auch Punkt 16 der "Besonderen Vertragsbedingungen Reinigungsleistungen")
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen.
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen.Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während der Angebotsphase des Offenen Verfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.