FPL Technische Ausrüstung (AGR 1, 2, 3 sowie 7) Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-GB113-00023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
FPL Technische Ausrüstung (AGR 1, 2, 3 sowie 7) Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena Dresden
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI für die Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung der Margon Arena Dresden; Lph. 1 bis 9 stufenweise Beauftragung
Bodenbacher Straße 154, kommunales Flurstück Nr. 176/9, 01277 Dresden, Sachsen, Deutschland
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Eigenbetrieb Sportstätten, beabsichtigt ein Planungs-/Ingenieurbüro mit der Umsetzung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) (AGR 1 bis 3 sowie 7) gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für das Bauvorhaben Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung der Margon Arena mit den Leistungsphasen (Lph) 1 bis 9 sowie weiteren Besonderen Leistungen stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung des Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nachfolgenden Lph besteht nicht. Die für die Honorarermittlung resultierenden anrechenbaren Kosten betragen für die KG 410 - [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 420 - [Betrag gelöscht] EUR netto, für die KG 430 - [Betrag gelöscht] EUR netto und für die KG 470 - [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "Margon Arena" gem. Leistungsbilder "Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 sowie 7)", § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. Vertrag. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen / Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Objektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei.
Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsmuster inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsmusters sind bindend.
Es dient als Grundlage für Ihre Angebotsbearbeitung. Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsmuster vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Das Vertragsmuster ist einschließlich der Honorarermittlung auszufüllen bzw. zu erstellen, in Textform (Angabe des vollständigen Namens) zu zeichnen und mit allen geforderten Angaben mit dem Angebot elektronisch einzureichen.
Zusätzlich ist ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen, Besondere Leistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 2.1 bis 3.1 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsmuster, das Leistungsverzeichnis sowie die Honorarermittlung nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der aufgrund der Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten lässt.
Im Auftragsfall gilt die im Ergebnis des Vergabeverfahrens entstehende Vertragsurkunde als alleinverbindliche Unterlage für das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in der Vertragsurkunde ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FPL Technische Ausrüstung (AGR 1, 2, 3 sowie 7) Sanierung, Funktions- und Kapazitätserweiterung Margon Arena Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland